H. Németh István - D. Szakács Anita: Johann Wohlmuth soproni polgármester naplója 1717-1737 (Sopron, 2014)

H. Németh István: A város szolgálatában Johann Wohlmuth pályafutásának várospolitikai tényezői

Stadt Kredite von insgesamt 80.000 fl. auf. Nach dem Friedensschluss blieben aber die Kreditsummen weiterhin erhalten, so dass die Ofner weitere Kredite aufnehmen mussten. Die Zahlungsunfähigkeit von Ofen zeigt die Kreditsumme von 30.000 fl. aus dem Jahr 1717. Allein die Zinsen für diese Schulden machten 2400 fl. aus. Die Stadt versuchte, Aus­wege aus der Situation zu finden, dies war aber nur durch Zahlungsaufschübe von Seiten der Kammer möglich. Trotzdem stiegen die Schulden bis Mitte der 1730er Jahre (bis zur Kameraluntersuchung) rasch an: 1722 machten sie beinahe 35.000 fl., nach anderen Anga­ben sogar nahezu 50.000 fl. aus. Um die Zinsen bezahlen und die anderen Ausgaben (Bräu­haus, Taxe, Güterankauf) entrichten zu können, nahm die Stadt Ofen innerhalb weniger Jahre erhebliche Summen als Darlehen auf — von Privatpersonen und von kirchlichen Insti­tutionen. Diese zwischen 1723 und 1732 aufgenommenen Kredite erhöhten die Stadtschul­den in immensem Maße. 1734 stellte sich bei der Kameraluntersuchung heraus, dass die Bürger der Stadt schon mit 100.000 fl. zurückzuzahlenden Schulden zu rechnen hatten. Nicht zuletzt trugen Missbrauch und Unterschlagungen durch die Stadtbeamten zu dieser Summe bei. Die Ungarische Kammer und die Königlich-ungarische Hofkanzlei ließen eine Revision gegen die Leiter der Stadt bzw. gegen diejenigen, die das Geld der Stadt ver­schwendeten, durchführen. Die Untersuchung stellte viele Mängel nicht allein bei der Wirt­schaftsführung von Ofen, sondern von allen königlichen Freistädten fest.61 Die Verschuldung der königlichen Freistädte, die Unordnung und die Nachlässigkeit in ihrer Wirtschaft gefährdeten das Grundprinzip des sogenannten „Kammergutsystems”, eines Systems, das die Beziehung zwischen Herrscher und Städten in Ungarn am Ende des 17. Jahrhunderts grundsätzlich veränderte und im ersten Viertel des 18. Jahrhunderts veran­kert wurde. Diesem Prinzip nach gehörten die Städte nämlich zu den Gütern des Herr­schers. Durch die Verschuldung war auch ihr Wert gesunken und gleichzeitig die Bezahlung der wichtigen Steuern, die die Grundlage des absolutistischen Staates bedeuteten, gefährdet. Seit 1690 wurde deswegen den zentralen Finanzbehörden und ihren Beauftragten, den zu Ratswahlen ausgeschickten Kameralkommissaren, als erstes aufgetragen, die finanzielle Stabilität der Städte herzustellen, eine effizientere, professionalisierte Wirtschaft sicherzu­stellen und Missbrauch abzuschaffen. Die Instruktionen für die Kommissare sowie die überlieferten einschlägigen Aktenbündel ihrer Tätigkeit behandeln bei jeder Stadt ähnliche, klar umrissene Probleme. Folgende Probleme wurden als wichtigste zu lösende Aufgaben festgestellt: das Eindämmen der angehäuften Schulden, die Gewährleistung der Zinsrück­zahlungen und, falls es den Kameralkommissaren möglich zu sein schien, auch die Rück­zahlung des Kapitalbetrages. Die Kommissare wurden auch mit der Durchführung von weiteren, für den absolutistisch-zentralisierten Staat grundlegenden, die Passivmassen der Städte betreffenden Maßnahmen betraut. Hierzu gehörten die Versorgung des Militärs, die angemessene Besoldung der einquartierten Soldaten, die Sicherstellung der Lebensmittelver­sorgung bzw. die Entrichtung der Steuern.62 Laut den Instruktionen sollten die Kommissare auch die Einnahmen der Stadt und die Zahlungsfähigkeit der Stadtbürger erhöhen. Dazu wollte man die Stadtwirtschaft verbessern und modernisieren, die Versorgung in bar und in natura für die Stadtelite aufheben sowie Missbrauch Vorbeugen und verhindern. Zu dieser Zeit hatte man nämlich schon eines erkannt: Es war vergeblich, immer mehr Steuern von den Städten zu fordern, wenn deren Einwohner bereits an die Grenze ihrer Zahlungsfähig­keit gelangt waren. Vielmehr mussten die Einnahmequellen der Stadt durch eine moderni­Die Karriere von Johann Wohlmuth im Spiegel der Stadtpolitik 61 Nagy, 1957. 66-94., 106-117. 62 Hochedlinger, 2010. 47

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