Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
Die Gaaben, so unserer Herrschaft jährlich praestiret werden, bestehen in diesen und benandtlich Hauß Dienst, der viertl Lehner 27 xr, ein Achtler 13 Vi xr, jeder Vierüer 3 Hendl und 6 Ayr, nebst diesen Dienst Köhrndl Vi Metzen Waitz, Vi Metzen Korn und Vi Metzen Haaber. IV. Was den Nutzen anbelanget, genüssen wir den nemlichen, was die fürstliche Unterthanen, benandtlich ein Hauß mit etlichen Äcker und Wiesen, wovon wir auch den Nutzen ä proportione schöpfen. Was die Schaden betriff 1- tens: Gleichwie von denen fürstlichen Unterthanen, also auch von uns der ganzjährige Weinschank ist benommen worden. 2- tens: Weilen unsere Äcker zwischen deren fürstlichen Unterthanen Äcker eingetheilet seynd, derohalben ertragen auch wir wegen dem Schauer und Waßer Güssen, wie auch von grosen Gewüd nicht mündern Schaden. V. In obenbenandter Herrschaft ist nur ein viertl Lehen, die übrige seind Achtler. Die Grund bei diesen bestehen in 3, 4 auch mehr Joch Äcker, allwo in selben jeden 2 Metzen angebauet werden. Zum gedachten Lehen gehören beiläufig 3 /4 Tagwerk Wiesen, allwo auch Grammet kann gemähet werden. VI. Die Robothen seind nicht tägweiß, sondern auf allmahliges Verlangen unserer Herrschaft, bisweüen mit 4 Stuck, bisweilen aber nur mit 2 Stuk verrichtet worden. Gemeiniglich doch alhier zu arbeiten mit 2 Stuck Vieh ist gebräuchig. Der Hin- und Ruckgang ist niemal in die Roboth eingerechnet worden. VII. Gleich wie von denen fürstlichen Unterthanen, also auch von uns das Neund, von was Gattung es immer sein möchte, ist niemal erfordert worden. Was die andere Gaaben anbetrift, ohne oben in puncto 3-o benandte und specificirte wird auch Sterb Tax bezahlet 1 fl 30 xr, Schreibtax 12 xr. Ingleichen von Vermögen von jeden Gulden 1 d. VIII. Unter benandter Somogyscher Herrschafts Häusern befindet sich keines Oed. IX. Weilen wir anjetzo Somogysche Unterthanen, der jetzigen Herrschaft nur auf eine Zeit