Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
Die bis anno 1766-ten Jahr von 1712-ten Jahr der Herrschaft abgeführte Robothen seind gestanden: 1-tens alle Wochen 2 Tag mit Zug Vieh oder an statt deren 3 Tag zu Fuß gearbeit. Die eben den Anfang genommen haben anno 1712 wie obigen Punckt erwiesen ist. IV. Die Nutzbarkeiten der Gemeinde seind folgende: 1-ens das Wirthshauß Nutzen, so vorhinnig bei fürstlichen Hauß l A Jahr die Gemeinde selbsten gehabt von Michaelis Fest bis Weinnachten, die übrige % Jahr aber als fürsüichen Genuß hat die Gemeinde mit 28 fl 80 d vor sich erleset und genossen. Von derselben Zeit aber hat die Gemeinde nur X A Jahr genossen, die andern 3 A Jahr aber die dermalige Herrschaft vor sich behalten. 2- tens: Daß von Überland Ackern zwar mehr, Wiesen auch etwelche und Weingarten zugleich dieser Gemeinde an selbst eigenen Hotter zur Genus habe, von Ackern nicht mehr als jährlig 3 xr, von Tagwerk Wiesen eben auch 3 xr Georgi-Dienst, von Weingarten aber das gebührende Bergrecht und Zehet geben. 3- tens: Die Euch Weide, so vor das nothwendige Vieh alleinig aufbehalten werden muß und genug ist. 4- tens: Die Waldung, so bis dieser Zeit vor Brennholz und Bauholz der Gemeinde diensüich gewesen ist. Item Ein Gemein Acker mit 10 Preßburger Metzen. Ein uiberland Wiesen auf ein Vartl Heu. Hingegen zur Schaden oder Maleficia kann gezählet werden, daß die Wasser Güß in ein Theil Ackern zu Zeit deren größeren Platz-Regen viele Schaden verursachen. Item das von Creutzer Wald ankommendes Gewild dan und wan einige Schaden machet in denen Feldfrüchten. V. Ein jedes Vierd-Hauß hat nicht mehr, als auf 30 Metzen in zwey Feldern anzubauen, welche lauth Preßburger Metzen ertrageten 15 Joch Acker. Außer deme hat in Viertheilen kleine Haniff und Kraut Ackerin, welche in allen nicht mehr, als halben Metzen Sammen fassen können. Nach ein Metzen Waitz 3 Schöbedi, Korn 2 Vi Schöbedi. Von ein Schöbedi Waitz 1 Metzen, Korn 1 l A Metzen erfechsnet wird. Item hat ein jedes Haus nach sein Vierü in 8 Theil kleinen Wisen-Ertlln auf ein Fuhr Heu und ein Farü Grämet zu fechsnen, alwo auch das Grämet jährlig zu mähen gepflogen wird. VI. Bis auf die Zeit, so die Stritigkeiten angefangen, haben die Unterthanen von jeden ViertiHaus wochendich 2 fahrende mit 2 Stuck Vieh, oder anstatt deren 3 Tag gehete Robothen verrichtet. Der Hin- und Herrgang fahrend oder gehend ist denen Unterthanen nicht