Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
32. KLOSTERMARIENBERG/KALASTROM - BORSMONOSTOR I. Wir haben kein Urbárium. II. Wir haben dem alten Brauch nach bishero unsere Schuldigkeit entrichtet. III. Bishero haben wir nichts gerobet, sondern von einem Vi Hauß unserem Herrschafft bishero jährlich 3 fl 12 xr bezahlet, item ein Paar Hendl, 6 Eier, außer diesen mußte ein jedes V\ Hauß vor die Herrschafft 9 Kreutz schneiden. In Fall sich aber das herrschaftliche Khendl nicht so weit erstrekete, müßten wir anstadt 1 Kreutz schneiden 6 xr geben. Sollte aber mehr zu schneiden seyn, mußte uns wiederum die Herrschafft vor ein jedes Kreutz 6 xr bezahlen. Über dieses müßten wir alles herrschafftliches Hei und Krämet mähen und zusammen schlagen. Bei Absterben eines Haußwirths oder Haußwirthin wird 1 fl gegeben, item bey Verkaufung oder Vertauschung eines Grundstücks ziehet die Herrschafft lOOmalität. Wann ein Person auf ein anderes Orth ein Heyrath machet, zieht die Herrschafft von dem Vermögen ein lOmalität. Bishero mußte von einem jeden Überland Grund von der Herrschafft 1 Gwera pro 24 xr gelöset werden. Dem fürstlichen Hauß aber (dieweilen wir auch auf dem fürstlichen Hotter Grundstücker besitzen) vor ein Gwer 30 xr, dem Drabanten aber, so oft er solches Gwer Zetl überbringet 3 xr erleget werden, und doch wollen uns die fürstliche Unterthanen auf diesem als unserem eigentümlichen Grundstükern alle Vieh Weide verbiethen. IV. Wir leiden von Wasser an unseren Wiesen und Acker grossen Schaden, unsere Beneficia bestehen in einem Gemeinen Wiesen auf 1 Robott Fährtl Hei, in einem Acker auf 4 Mezen, item haben wir von langen Zeiten unsere eigene Waltungen von der Herrschafft. V. Ein jeder Wirth besitzet auf 11 Mezen Acker und auf ein halbes Viertl Wiesen, an Krameth wird etwas weniger. VI. Sicut ad 3-um.