Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
Vermögen 1 Ungrisch samt der 20 d Kanzley oder Schreibtax der gnädigsten Herrschaft entrichtet worden. Item seynd gewiße 58 Joch Aecker in unseren Hotter, die vor Zeiten Weingarten seynd gewesen, wie wir solches von unseren Vorfahrer gehöret, allein niemand sich auf dieses erinnert, von welchen wir sowohl dem Körndl Zehet in Natura, als zugleich das Bergrecht mit 2 Eimer und 14 Halb in allen der Herrschaft jährlich zu bezahlen und entrichten von Seiten der ganzen Gemeinde schuldig seynd. VIII. In diesem Orth seynd 3 ede Häuser von unerdenklichen Zeiten, zum welchen gehörige Grundstücker die Gemeinde und zwar zum ein Viertl selbst annoch besitzet, unter zwey Viertl aber einen anderem Mitnachbaren in Versatz übergeben. Worumben aber solche ed verblieben seynd, ist uns die Ursach unwissend. IX. Wir seynd zwar eine ewige und Erbunterthanen, nichts destoweniger, wann einer in eine fremde Herrschaft sich begeben wollte, so ist ihme erlaubt, und zwar vor etwelchen Jahren gegen 10 d, jetzt aber 5 d Abzuggeld von jedem Gulden seines Vermögens abziehen. Daß also wir auf die oben beschriebenen neun Punkten und Frage unsere gegenwärtige Zeugenschaft und Antwort nebst unsern körperlichen Eid ertheilet haben, bekräftiget es unsere hier unten gestellte Nahmens und eigenen Petschaftsförtigung. Michael Mayrhofer Richter m.p. (L.S.), Andreas Fürst Geschworner m.p. (L.S.), Georg Moritz Geschworner m.p. (L.S.), Mathias Gugler Geschworner m.p. (L.S.), Andere Nadler Geschworner m.p. (L.S.), Martin Giefing Mitnachbar m.p. (L.S.), Mathies Nadler Mitnachbar m.p., Tama Lahrnsokh Mitnachbar x (L.S.) [Horitschon, 27. Juni 1767] Quelle: SL. IV.l.k.bb.F.4.Nr.61. 23. HORNSTEIN/SZARVKŐ I. Seynd keine Urbaria vorhanden und niemahlen einige eingeführet worden. II. Die herrschafftlichen Gefällen werden qvortaliter von alten Zeiten her ohne vorfundigen Contract repartierter auf die Hauser nach den Gaaben-buch jährlichen mit 160 fl 40 Vi xr praestirt.