Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
eingekommen ist, allein wie es von dato dessen zu ersehen ist, Anno 1699 den 15. Maii neuerdings durch die damalige Herrschaft bekräftiget und confirmiret worden. III. Laut oben benanten Kontrakt sind wir schuldig jährlich der hohen Herrschaft vor das Robottgeld, Kucheldienst und andere derley Victualien achthundert fünf und vierzig, id est 845 fl zu praestiren, mitler zeit aber ist auch solches Robottgeld und Datien wegen Abführung des hiesigen Bergrechts nacher Ofen mit 63 fl vermehret worden und also jezt bezahlen wir jährlich in allen 908 fl der gnädigsten Herrschaft, was aber nach den Gebrauch eingeführte Dienstbarkeiten anbelangt, solche hiemit folgen: Erstlich: Schnidenszeit müssen wir jährlich 80 Schnitter nacher Strebersdorf geben, andertens: nacher Lutschmanspurg vor die herrschaftlichen Weinzetl 12 fl 29 d jährlichen zu bezahlen. Nebst diesen bei fürstlichen Hofgarten in Günß beiläufig auf 50 Klafter umzuzäunen. Ingleichen die erforderliche Reparazions Schuldigkeiten bei allhiesigen herrschaftlichen Wirthshaus zu verrichten, nicht minder dem hiesigen herrschaftlichen Jäger sowohl die Behausung, als sein Deputat Korner von Günß bis Groß-Barißdorf und von hier in die Mühlen, solche vermählen zu lassen, zu liefern schuldig sind. Die andern oben bemelte Praestationes aber sind von unerdenklichen Jahren entrichtet worden, außer dem, daß der allhiesige Ferstier nur vor 17 Jahren hieher eingesezet ist worden und von nemlicher Zeit an mußten wir ihm die obige Dienstbarkeit vollzuziehen und mußten auch solchen öfters her und weg führen. IV. Wir haben unsere Felder in drey Theil abgetheilet, wessen eines mit Waitz, das andere sowohl mit Korn, als Sommerfrucht wird angebauet, das 3-te aber verbleibet jährlich in Prachen. Nach ein jeden angebauten Metzen Weitz bekommen wir 4 und von Korn 3 KreutzHaufen, von Waitz entspresset % und so von Korn 3 A Metzen. Unsere Acker liegen meistentheils in der Ebne. Ein Wald in unseren Hotter, welchen wir vor Zeiten genossen, allein in nemlichen Jahr, so die gnädigste Herrschaft dieses Gut reluiret, ist uns auch der Wald abgenommen worden, über welchen die Absicht bis jezige Zeit die Herrschaft getragen. Das nothwendige Prennholz und Bauholz aber haben wir umsonst von diesen erhalten. Ein wenig Gebürg in unsern Territorio, welches ein geringen Wein trägt und sehr unfruchtbar ist. Ein Mühl in unseren Ort, in der Nahe aber auf ein Stund Weite mehr Mühlen sich befinden. Ein herrschaftliches Wirtshaus allhier und nebst diesen können auch wir von Seiten der Gemeinde das ganze Jahr hindurch ein Wein, und allerley Getrenk auszuschenken. In gleichen haben wir ein Gemein Acker auf 7 Metzen. Unsere zum Verkauf haben(den) Naturalien könnten wir mit leichter Mühe nach der nur 3 Stund entlegenen Stadt Oedenburg und Günß an das Baare zu bringen und also haben auch die Gelegenheit ein Verdienst zu machen. Unsere Aecker sind in ein Theil sandig und steinig, dann machet auch