Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)
Die Antworten der Dörfer
aber anstatt dessen 3 Handrobath entrichtet bis 1766 Jahr und zwar so vermög einer Proportion oder gleicher Abtheilung ein achtl haussässiger Unterthan seine Arbeit und Roboth vollgezohen, wie auch in gleichen die lange Fuhr außer der Roboth bis Neustadt und dann und wann bis Kütze erfolget durch uns worden. Nicht minder ein jeder viertlhäußler Unterthan, so kein Vieh nicht gehabt, jährlich 2 Klafter Brenholz auf Seiten der hohen Herrschaft, wie auch ? haussässiger Unterthan und so zwar nebst einer Proportion die nämlichen die kein Vieh haben, aufhacken müssen. Andere aber die mit Vieh versehen, in dem Markt einzuführen schuldig sind gewesen. In dieser Wochen aber, wann das Holz aufgehackt wurde, haben wir nichts anderes gerobotht. IV. Wir haben unsere Felder in 3 Theil abgetheilt, von welchen ein Theil mit Winter-, andere Sommersaat eingesäet wird, die 3-te aber verbleibet jährlich in Brach. Nach ein jeden angebauten Mezen Waiz bekommen wir 4 Kreuz und bisweilen auch 5 Kreuz, ein jedes Kreuz 3 oder öfters auch 4 Viertl gereisend. Von Korn aber nur 3 oder 4 Kreuz, jedes Kreuz gemeiniglich 1 Mezen oder 5 Virtl abfolget, unser Feld ist eben und nur in sehr geringem Theil in kleine Thalle abgefasset. Nicht minder wir haben von Seiten der Gemeinde und Marcktfleck ein eigen haltende Waldung, welche wir bishero behalten und conserviren; nichts desto weniger vor unser nothwendiges Brenholz auf 6 oder 7 Jahr nicht hinlänglig und Ursach dessen müssen mir jährlich vor hier von der Herrschaft gegen beyzutragenden und bestellten Preis jede Klafter vor 50 oder 60 d erkauften, jetzt aber bestehet ein jede Klafter in 75 d. Wir haben ein weit erstreckendes Weingebürg, in fruchtbarlichen Jahren ein guten Wein getragend. 2 herrschaftliche Mühlen in dem Ort, in Territorio aber beyläufig auf Vi Stund Weithe, ingleichen keine Mauth zahlen wir sowohl in der Stadt Edenburg, als in unserer Ortschaft und dermassen nebst diesen haben wir auch die beßte Gelegenheit aus nahe des Edenburger Plazes, wie auch deren herrschaftlichen und fremden Weingarten, welche vor baares Geld gearbeit werden, ein Geld zu verdienen. Nebst diesen mir nehmen jährlich von denen allhiesigen Juden vor die Genüssung der Weyde 101 fl ein. Ingleichen mir haben von Seiten der Gemeinde beiläufig auf 50 Mezen Acker; Wiesen 6 l A Tagwerk, in welchen ein guten Heu wachset und in dritten Theil deren auch Grumet gemätht wird. Ingleichen haben wir 37 Pfund Weingarten, auf die Gemeinde bishero gehörige; über dieses haben mir auch ein gemeinlichen Garten, gegen richtigen Sanct Georgii Dienst der gnädigen Herrschaft mit 50 d Bezahlung, welchen mir ein gewisse Garthner jährlich exarendiren und allso davon der Gemeinde 18 fl Zins oder Arendam entrichtet. Gleichermassen der Gemeinwirth von Kuchel s. v. Stallungen und andern Gelegenheiten nebst ein gewöhnlichen Abzug, was vor die Gemeinde verbleibet vor jährlichen Zins 108 fl der Gemeinde abführen muß. Lestlich mir haben von gnädigen Erlaubniß ihrer Hochfürstlichen Durchlaucht zum Eden Heyßer gehörige etwelche Grundstücker ohne Entgeld, vor welchen mir jährlich 6 fl 80 d als den gewöhnlichen Zins Genüssungsnuzen empfangen. Nebst diesen von der Schäzung