Tirnitz József: Mária Terézia-kori úrbérrendezés kilenc kérdőpontos vizsgálatai Sopron vármegyében; II. Német nyelvű vallomások (1767) (Sopron, 1999)

Die Antworten der Dörfer

Item ein halb Lechen - oder 2/4 Hauß sammt denen darzu angehörigen 13 Joch Äker, und Vi Tagwerk Wiesen. Hingegen hat die Gemeinde von Ungemach, oder Schaden, daß zur Zeit derer großen Wasser Güssen /welche doch selten geschehen/ denen Häußern, Äkern, und Wiesen eine große Schad zugefüget wird. Das diese Gemeinde in seinen Hotter nicht die mindeste Waldung genüsset, wo sich in etwas behelfen könnte, dahero auch zur Zeit derer einquartirten Militärischen Officiren das gebührende Brennholtz anderwärtig erkauffen muß, danenhero auch die Wäyde also geschränket, das keine Eych Weyde gehalten werden kann. Item daß auch in diesen Hotter kein Weingebürg sich befindet, wodurch auch im etwas Nutzen geschafft werden könte. V. Von Haußgründen, und zwar von Äkern hat ein jedes halb Lechen, oder 2/4 Hauß 13 Joch, derer Besammung ein jedes Joch 2 Preßburger Metzen fasset, und begehret, und nach ein Metzen Waitz mittl Jahren 4 Schöberl, von Kohrn, 3 Schöberl, jedes mit 20 garm, ein Schöberl Waitz, oder Korn aber, ein in das andere gerechnet 1 Metzen erspriessen kann. Von Wiesen eben ein jedes 2/4 Hauß hat ¥t Tagw., oder 1 Roboth Färtl Heu von welchen in Grumeth die Helfte bekommet, allwo auch das Grumeth alljährlich gemähet wird. VI. Alldieweilen die bishero der Herrschafft verrichtete Robothen gemeinschaftlich gewesen seind, dahero was ein jeder Unterthann des Jahrs, und wie viele Robothen verrichtet hat, kann eigentlich nicht gesaget werden, die Arbeit aber, und zwar das Ackern ist allemahlen auf denen herrschafftlichen so wohl, als eigenen deren Unterthanen ihren Gründen mit 2 St. Vieh verrichtet worden. Die Dahin und Zurück Reise aber ist bishero weder von der Herrschafft noch von Unterthanen in eine Anmerkung genommen worden. VII. Ob auf denen andern Herrschafften des Löblichen Comitats ein Neuntl gegeben worden, wissen wir nicht. Daß aber von hiesigen Anthauer Unterthanen niemalens ein Neuntl der Herrschafft abgeführet worden sey, ein solches wissen wir gar wohl, ist auch keines begehret worden. Wie auch auser denen im 3-ten Punct schon obangezogenen herrschafftlichen Gaaben, und Gefählen wüsten nichts geschencket, oder gegeben haben. Sondern daß zur Zeit derer ablebenden Haußwürth, oder Haußwürthin von jeden 1 fl 45 xr Sterb-Tax gezahlet. Von Vermögen der abgetheilten, von jeden Gulden 1 d, Canzley Tax 10 d, von ein Gwöhr 1 fl 25 d Salz Geld 20 fl, welche aber der Wein Wurth gemeiniglich bezahlet hat.

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