Házi Jenő emlékkönyv (Sopron, 1993)

Település — Társadalom — Politika — Kultúra (Források és tanulmányok Sopron város és megye történetéhez) - Bariska István: Locsmand mezőváros XVI. századi kísérlete a pallosjog megszerzésére

Dr. István Bariska: Lutzmannsburgs (Locsmand) Versuch zur Verschaffung des Blutgerichts im 16. Jahrhundert. Lutzmannsburg (Locsmand) damals zugehörig zum Ödenburger Komitat (heute im Burgenland) war im 16. Jahrhundert ein Teil des Günser Herrschaftsguts, (ungarisch: kőszegi uradalom) dessen Zentrum die Günser Burg bildete. Die Günser Burg befand sich innerhalb der Mauern von Güns (Kőszeg), der befestigten Stadt.Dieses Zusammen treffen führte Jahrhunderte hindurch zu einem anhaltenden Kompetenzstreit. Der Verfasser dieser Arbeit unterwirft jene Seite dieses Zuständigkeitskonfliktes einer Analyse, dessen 3 Hauptbeteiligten die Stadt Güns, das Günser Herrschaftsgut mit der Günser Burg, sowie der Marktfleck Lutzmannsburg waren. Der Kern des Streites war für die zerstrittenen Parteien wer im Namen des Landes im Günser Herrschaftsgut das Blutgericht ausübt, und welche Seite mit dem Recht des Landgerichts ermächtigt werden soll. Die Debatte wurde komplizierter mit der Tatsache, daß die Stadt Güns, und das Gün­ser Herrschaftsgut zwischen 1447-1647. praktisch ein Österreichischer, beziehungsweise Niederöslcrreichischer Pfandbesitz war. Infolgedessen unterstanden sie aus Regierungshinsichten dem von I. Miksa ins Leben gerufenen Niederösterreichis­chen Regierung und Kammer-Amtes. Abweichend von der ungarischen Regicrungspraxis hatte dieses Amt in der Justiz eine Berufungskompetenz in den Pfandbesilzcn. Die Niederösterreichische Regierung und Kammer strebte mit direkten und indirekten Mitteln die Konsolidierung der Landes­institutionen auf den verpfändeten westungarischen Gebieten an. Damit bereitete sie die Verwandlung des zivilrechtlichen Pfandstatus in österreichischen staatsrechtlichen Sta­tus vor. Die Studie untersucht: welche Rolle die Niedcrösterreichischc Regierung und Kam­mer Ende des 16. Jahrhunderts der Stadt Güns, und welche dem — unter Lenkung vom ungarischen Pfandbesitzern befindlichen — Günser Herrschaftsgut zuteilen wollte, und warum sie der Urbarialgemeinde Lutzmannsburg in dieser Diskussion so außerordentli­che Vergünstigungen zuspielte. Der Verfasser analysiert die prozeßrechtlichen Folgen der Amtstätigkeit des sogenannten unparteiischen Gerichtes in dieser Streitfrage, die Vorgeschichte des Zerwürfnisses, insbesonders die Rolle von János Choron aus Devecser und seiner Tochter Margit Choron, verheiratete Nádasdy, im zwischen 1583-1589. mit besonderer Heftigkeit andauenden Kompctenzkonflikt zwischen Güns und Lutzmanns­burg. Der Autor weist darauf hin, daß die Niederösterreichische Regierung und Kammer die Debatte um das Blutgericht und die Beteiligten des Streites nur als Mittel für die Vollziehung der Hofziele betrachtete. Gleichzeitig beweist er, daß mit der Einführung de Carolina Conslilulio Criminalis in den Pfandbesitzen eine höhere Kodifikation auf de i Gebiet des Strafrechlcs kennzeichnend war.

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