Edvard Beneš elnöki dekrétumai, avagy a magyarok és németek jogfosztása
Zusammenfassung
auflodernde ethnische Unzufriedenheit, bis heute dauernde Ungewißheit, gegenseitiges Mißtrauen, andauernde Furcht und menschlichen Leid (siehe die blutigen Ereignisse auf dem Gebiet des aufgelösten Jugoslawiens). Die Tschechoslowakei zerfiel zweimal — und nicht die Minderheiten, hauptsächlich Ungarn und Deutsche — wie es der lügnerische Aberglaube von „kollektiver" Schuld behauptet — bewirkten es. Um den bösen Geist der (bis heute geisternden) Benes —Dekrete heute zu verstehen, müssen wir die zweifelhafte Widersprüchlichkeit der politischen Karriere von Benes kennen. Der stubenhockerische „Theoriefabrikant" begann seine Tätigkeit gemeinsam mit Masaryk inmitten des Weltkrieges. Benes — seit seiner Jugend französisch orientiert — gab 1916 in Paris seine berüchtigte Streitschrift „Détruisez ľ Austriche —Hongrie!" (Vernichtet Österreich —Ungarn!) heraus. Ein waghalsiges und hohes Ziel, „würdig eines großen Staatsmann", könnte jemand sagen. Zur Erreichung des „großen Ziels", begann er seit Kriegsausbruch zu werben und fach auch gleichgesinnte Hasardeure in französischen und englischen einflußreichen Kreisen. Mit diesem „Werk" gab Benes den politischen Grundton an: negative Einstellung und nationaler Egoismus. Der „Benes-Gedanke" von 1945 (erweitert mit Sowjetelementen) war schon damals vorhanden. „Das tschechische staatsgründende Verfasserduo", unterstützt von den Großmächten, machte die Republik" seinerzeit nicht aus geschichtlicher Notwendigkeit in Mitteleuropa, sondern aus Kriegsrache im Siegesbewußtsein. Sie wurde als Machtgedanke geboren... und gerade deshalb stand sie seit Beginn im Zeichen der Vergänglichkeit (...) Die demokratische Einrichtung war eine Kulisse für die Außenwelt, hinter der sich nationale Eigenmächtigkeit und andere Nationen aufsaugender intoleranter Nationalismus barg (...) Nur so ist es verständlich, daß die TSCHR mit 6,8 Millionen Tschechen über 3,5 Millionen Deutsche, 1,07 Millionen Ungarn, 2 Millionen Slowaken, 500.000 Ruthenen und 200.000 Polen herrschen sollte. Man tat es im Namen des „Selbstbestimmungsrechtes" ohne Befragung und trotz des Protestes der daran intressierten Nationalitäten (Ölvedi János: 20 Jahre Ungarntum im Oberland). Es ist allgemein bekannt, daß die Benes-Klikk sich auch für die Slowaken nicht begeisterte: „Man wird mich nie dazu bringen, die Existenz eines slowakischen Volkes anzuerkennen" - verhieß Benes. Die slowakische Sprache betrachteten beide nur als Dialekt der tschechischen Sprache. Es ist charakteristisch, obwohl weniger bekannt, daß trotz der bevorstehender Geburt „eines gemeinsamen tschechoslowakischen Staates „1918" Matus Dula, der Vorsitzende der Slowakischen nationalen Partei am 24. Oktober in einem Brief an Jászi die Lösung der slowakischen Nationalfrage von der Friedenkonferenz erhoffte" (Szarka 1.: Die gerechte nationale Umfriedung..Regio, 1990, 1.64.) So weit vertraute der Parteivorsitzende den staatengründenden tschechischen Partnern des Slowaken M.R. Štefánik. Der neue gemeinsame Staat bate auf so ein „Vertrauen". Im ersten Kapitel mache ich auf Benes dummen Trotz und Unverantwortlichkeit aufmerksam, mit welcher er trotz letzter Warnung Hitlers am 11. September 1938 und trotz de klugen Rates des englischen Ministerpräsidenten Chamberlain nicht gewillt war, den Sudetendeutschen ihr ihnen zustehendes Rechtanzuerkennen. Die ganze Welt fürchtete, daß dies der Funke zum Weltbrand sei. (Das verärgerte den Führer und beeinflußte offensichtlich in hohem Maße seine späteren Entscheidungen). Der 2. Teil trägt die Überschift „Der teuflische Plan der Beseitung der Ungarn und Deutschen und seine Scheiterung" und analysiert eingehend das Recht und die Gesichte der 2 volkreichsten Minderheiten in der Tschechoslowakei und den Golgothagang des Juden turns 1944—1950. Er enthüllt und entlarvt das „Kaschauer Regierungsprogramm" (das teuflisch totalitäre „Drechbuch" der Völkerausmerzung) die Gesetze und Verordnungen des Slowakischen Nationalrates und die „BenesPräsidenten —Dekrete". Die aufgebrachten Autoren verweisen darauf, - daß die „im gesetzlichen Rahmen „vollführten ungerechtfertigten Grausamkeiten 316