Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - I. Zeitreise

86 Zeitreise 3 Die „Goldene Bulle" 1 356 Januar 10, Nürnberg Kaiser Karl IV. bestimmt Zahl und Vorrechte der Kurfürsten des Reiches Pergamentlibell mit Goldsiegel, 72 Blatt, latéin Allgemeine Urkundenreihe 1356 I 10 Die „Goldene Bulle" regelte die Wahl des römisch-deutschen Königs durch die Kurfürsten bis zum Ende des Alten Reiches im Jahre 1806. Der Name leitet sich von dem an der Urkunde hängenden goldenen Siegel her. Verfaßt in lateinischer Sprache wurde sie unter Beteiligung der deutschen Reichsstände auf einem Hoftag zu Nürnberg verkündet. Das Gesetz sieht die Wahl des Königs durch die sieben Kurfürsten (die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, den Pfalzgrafen bei Rhein, den Herzog von Sachsen, den Markgrafen von Brandenburg und den König von Böhmen) vor und stellt nach Meinung der heutigen Forschung einen Kompromiß zwischen den Reformplänen Karls IV. und den Ansprüchen der Kurfürsten dar. Die Bestimmungen über das Wahlverfahren schrieben vor, daß jeder Kurfürst selbst die Stimme abgeben mußte, die Entscheidung für einen Kandidaten hatte mehrheitlich zu erfolgen, wobei der Erzbischof von Mainz als letzter seine Stimme abgab und bei Unstimmigkeiten den Ausschlag gab. Überliefert ist die „Goldene Bulle" heute in sieben Originalausfertigungen, eine für König Wenzel hergestellte Prunkabschrift befindet sich im Besitz der Österreichischen Nationalbibliothek. Die „Goldene Bulle" wurde bereits 1474 in Nürnberg erstmals gedruckt, bald darauf erschien sie auch in deutscher Übersetzung. Thomas Just

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