Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - IV. Kultur

164 Kultur 9 Zweite Wiener Medizinische Schule 1 867 Mai 12, Ofen Entwurf der allerhöch­sten Entschließung Kaiser Franz Josephs I. betreffend die Berufung Theodor Billroths auf den Lehrstuhl an der Chirurgischen Klinik der Universität Wien Papier, Konzept, deutsch Kabinettsarchiv, Kabinettskanzlei Vorträge, ad Nr. 1802/1867 1860 war der erst dreißigjährige Theodor Billroth (26. 4. 1829, Bergen auf Rügen - 6. 2. 1894, Abbazia), bis dahin Privatdozent in Berlin, als ordentlicher Professor nach Zürich berufen worden. Die Berufung nach Wien erfolgte mit allerhöchster Entschließung vom 12. Mai 1867; sie erwies sich für Billroth, der in Zürich keine Herausforderung mehr sah und nach neuen Aufgaben suchte, als Geduldprobe. Dem Vortrag seitens des Ministeriums für Cultus und Unterricht an Kaiser Franz Joseph ist zu entnehmen, daß der zuerst vorgeschlagene, am Josephinum tätige Dr. Pitha aufgrund des zu geringen Gehalts abgelehnt hatte und für den daraufhin genannten Billroth von vornherein das laut Gesetz mögliche Höchstgehalt plus Quartiergeld beantragt wurde, um eine Berufung zu ermöglichen. Daneben erhielt der neue Lehrstuhlinhaber Vergünstigungen wie die Anrechnung seiner Züricher Dienstzeit auf seine Wiener Pension und die Vergütung der Übersiedlungskosten. Billroth, der Pionier der Magenchirurgie und Begründer einer weltbekannten Schule, schonte sich in Wien, dem er bis ans Lebensende treu blieb, nicht. Von Beginn an ver­folgte er mit Zähigkeit und Ausdauer seine dem Aufschwung der Fakultät verpflichteten Ziele; im Kampf gegen Saturiertheit und wissenschaftliche Untätigkeit setzte er bewußt auf die Heranbildung einer neuen Ärztegeneration. Gerhard Gonsa

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