Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - III. Haus - Hof - Staat

150 Staat 12 Bauernbefreiung in Österreich 1848 Juli 24, Wien Antrag Hans Kudlichs an den Reichstag betreffend die Aufhebung des bäuerlichen Untertänigkeits­verhältnisses Papier, Konzept, ganz eigenhändig, deutsch Länderabteilungen, Österreichischer Reichstag 83 Mit der sogenannten Grundentlastung oder auch Bauernbefreiung, vollzogen mit kai­serlichem Patent vom 7. September 1848, wurden in Österreich die Grundherrschaften aufgelöst. Dabei wurden die noch bestehenden obrigkeitlichen Befugnisse der Herren in Verwaltung und Rechtsprechung beseitigt und vor allem die bisher beschränkten Rechte der Bauern an ihrem Grund und Boden in freies Eigentum umgewandelt. Bis dahin hatte die rechtliche Basis ihrer Nutzungsrechte nur in einem Leiheverhältnis bestanden, wobei dem Grundherrn ein Obereigentum zugekommen war. Die verschie­denen, von den Bauern als Gegenleistung zu erbringenden - und sozusagen mit dem Boden verbundenen - Dienste und Abgaben wurden mit dem neuen Gesetz ablösbar gemacht; die Kosten hatten zu je einem Drittel der Grundholde, das Land und der Grundherr zu tragen. Der entsprechende Gesetzesantrag wurde am 24. Juli 1848 vom schlesischen Abgeordneten Hans Kudlich (25. Oktober 1823, Lobenstein -11. November 1917, Hoboken/New Jersey), dem Sohn eines wohlhabenden Bauern, im soeben konstituier­ten Reichstag eingebracht. Zwar erfuhr dieser Antrag noch gewichtige Veränderungen - vor allem in der Frage der Ablösezahlungen seitens der Bauern, die ursprünglich nicht vorgesehen waren. Das ändert jedoch nichts am historischen Verdienst des „Bauernbefreiers" Kudlich, der es verstand, im Zuge der Revolution von 1848 von Beginn an energisch und beharrlich die Interessen der Bauern zu vertreten. Gerhard Gonsa

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