Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - III. Haus - Hof - Staat

Staat 143 5 Ständischer Machtanspruch gegen kaiserlichen Absolutismus 1 619 August 16, Prag Konföderation der evangelischen Stände Böhmens, Mährens, Schlesiens und der Ober- und Niederlausitz mit den evangelischen Ständen in Österreich unter der Enns Pergamentlibell, 65 Siegel, sechs Blatt, deutsch Allgemeine Urkundenreihe 1619 VIII 16 Als Höhepunkt der landständischen und antiabsolutistischen Verfassungsentwicklung in den protestantisch dominierten böhmischen Ländern kann die sogenannte Böhmische Konföderationsakte vom 31. Juli 1619 bezeichnet werden. Von den Ständen Böhmens, Mährens, Schlesiens und der Ober- und Niederlausitz als eine Art ständisches Grundgesetz beschlossen, betonte sie am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges in extremerWeise den ständischen Machtanspruch. Dem König sollte in Zukunft nur mehr eine Art nomineller Ehrenvorrang, jedoch keinerlei tatsächliche Machtbefugnis zukom­men. Schon bei den Beratungen über die einzelnen Artikel der Konföderationsakte waren neben den fünf böhmischen Ländern auch die protestantischen Stände Österreichs ob der Enns und unter der Enns vertreten. Vorbehaltlich einzelner Punkte einigte man sich auch über deren Beitritt - formell wurde dieser jedoch erst am 15./16. August 1619 mittels gesonderter Verträge vollzogen. Die vorliegende Urkunde umfaßt die Verbindung („Confoederation und Generaldefension") der konföderierten Länder mit Österreich unter der Enns. In neun Artikeln werden die allgemeinen Grundsätze der Konföderationsakte wiederholt. Gerhard Gonsa

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