Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - III. Haus - Hof - Staat

Staat 139 1 Die Habsburger in Österreich und der Steiermark 1282 Dezember 27, Augsburg Rudolf I. belehnt seine Söhne Albrecht und Rudolf mit den Herzogtümern Öster­reich und Steier(mark) sowie mit Krain und der Windischen Mark Pergament, Majestätssiegel als Goldbulle an gelb-roten Seidenfäden, latéin Allgemeine Urkundenreihe 1282 XII 27 Vier Jahre nachdem Rudolf von Habsburg seinen Gegenspieler König Ottokar von Böhmen in der Schlacht bei Dürnkrut besiegt hatte, vollzog er den endgültigen Erwerb der österreichischen Länder für seine Familie. Dem eigentlichen Belehnungsakt waren einige wichtige Schritte wie der österreichische Landfriede von 1276 und die Übertra­gung der durch die Niederlage Ottokars freigewordenen Kirchenlehen vorangegangen. Die Belehnung der Söhne Rudolfs besiegelte den endgültigen Aufstieg der Familie Habsburg aus dem Grafenstand in den Fürstenstand und sicherte der Familie eine wich­tige eigene Machtbasis. Im Text der Belehnungsurkunde werden neben den beiden Herzogtümern Österreich und Steier auch Krain und die Windische Mark angeführt. Das Herzogtum Kärnten fehlt allerdings, es ging im Jahre 1286 an Meinhard II. von Tirol. Die Urkunde selbst lehnt sich in ihrer Form an kaiserliche Vorgängerurkunden an, allerdings ist sie in ihrer Form viel einfacher ausgeführt als beispielsweise die Urkunden der Staufer. Die Bedeutung des lehensrechtlichen Vorganges unterstreicht die Besiegelung mit einer „Goldenen Bulle". Thomas Just

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