Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)
Bestände - III. Haus - Hof - Staat
137 Ille. Staat „Haus", „Hof" und „Staat" bildeten in der frühneuzeitlichen Habsburgermonarchie eine Einheit. Wichtigstes einigendes Band zwischen den ab dem 15. Jahrhundert erworbenen Länderkomplexen war und blieb die Herrscherdynastie, deren „Hausarchiv" somit automatisch auch „Staatsarchiv" sein mußte. Die reichen Bestände des Archivs bringen dies auch heute noch treffend zum Ausdruck. So war die Pragmatische Sanktion vom April 1713 (Nr. 7), in der Kaiser Karl VI. (1711-1740) die Erbfolge regelte, zwar grundsätzlich eine „Familienurkunde", gleichzeitig aber auch bis zum Ende der Donaumonarchie 1918 ein zentraler Verfassungstext des Habsburgerstaates. Nicht weniger Bedeutung für die Geschichte der Monarchie, ja des europäischen Kontinents überhaupt hatte der schriftliche Niederschlag der sprichwörtlich gewordenen habsburgischen Heiratspolitik wie Heiratsverträge oder Testamente, auf denen der meteorhafte Aufstieg des Hauses Österreich ab der zweiten Hälfte des 1 5. Jahrhunderts rechtlich beruhte (Nr. 3). Daß mit solchen Erbschaften auch schwere Hypotheken verbunden waren, zeigen regelmäßige kriegerische Verwicklungen nach Antritt des Erbes. Als den Habsburger beispielsweise 1526 die Nachfolge der Jagiellonen in den böhmischen Ländern und Ungarn zufiel (Nr. 4), mußten sie damit auch den Abwehrkampf gegen die türkische Expansion aus dem Südosten übernehmen. Die militärischen Kraftanstrengungen der Türkenkriege belasteten und prägten die Geschichte der Monarchie in weiterer Folge über mehr als eineinhalb Jahrhunderte. Erst 1699 war Ungarn großteils zurückerobert (Nr. 6). Die Habsburger hatten aber auch an anderen Fronten zu kämpfen: die rasche Ausbreitung der Reformation in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in Deutschland und den habsburgischen Erblanden und das sich daraus entspinnende Ringen zwischen dem katholischen Erzhaus, seinen zu einem erheblichen Teil zum Protestantismus übergetretenen eigenen Untertanen und der protestantischen Partei unter den deutschen Reichsfürsten behinderten die Habsburger nicht nur in ihrer Außenpolitik sehr nachhaltig. Aus bürgerkriegsähnlichen Konflikten, in denen sich der Machtkampf zwischen frühabsolutistischen Bestrebungen des regierenden Fürsten und autonomisti- schen Ambitionen einzelner Länder mit konfessionellen Leidenschaften zu einer explosiven Mischung verband (Nr. 5), entstand der Dreißigjährige Krieg (1618-1648). Außenpolitisch deutlich in die Schranken gewiesen, hatte der österreichische Zweig des Hauses Habsburg immerhin auf der innenpolitischen Ebene den Machtkampf mit den Landständen für sich entschieden und die Grundlagen für eine stärkere Zentralgewalt geschaffen. Dieses Machtpotential benötigte Wien nicht nur für den Kampf mit den Türken im Osten, sondern auch - im Westen - für den Dauerkonflikt mit dem Frankreich Ludwigs XIV, mit dem man sich um die Nachfolge der 1700 ausgestorbenen spanischen Habsburger stritt. Der Spanische Erbfolgekrieg (1701-1714) endete mit einem Kompromiß, durch den sich die Habsburgermonarchie immerhin die ehemals Spanischen (nunmehr Österreichischen) Niederlande (in etwa Belgien und Luxemburg), auf der italienischen Halbinsel aber die Lombardei und das Königreich Neapel aus der spanischen Konkursmasse sicherte. 1 718 erreichte die Habsburgermonarchie nach weiterer Expansion im Osten auf Kosten des Osmanischen Reiches ihre größte Ausdehnung. Viel davon hat Karl VI. in den glücklosen Kriegen der 1 730er Jahre wieder verspielt, auch seiner Tochter Maria Theresia (1740-1780) konnte er trotz redlichen Bemühens keine problemlose Nachfolge ermöglichen. Im Österreichischen Erbfolgekrieg (1740- 1748) brachte eine gewaltige Allianz aus Habsburggegnern, darunter vor allem der neue Erzfeind Preußen, die Monarchie an den Rande des Abgrunds. Maria Theresia zog