Leopold Auer - Manfred Wehdorn (Hrsg.): Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv (2003)

Bestände - III. Haus - Hof - Staat

Hof 135 1767 Ahnenprobe für Anton Nepomuk Freiherrn von Tauferer 9 Die kaiserlichen Kammerherren Stammbaum auf Papier mit Siegeln Hofarchive, Oberstkämmereramt Ahnenproben 66 Der Titel eines Kämmerers war sehr begehrt. Um zum kaiserlichen Kammerherrn ernannt zu werden, mußte man seine adelige Abstammung mittels einer Ahnenprobe nachweisen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde zur Prüfung dieses Adelsnachweises bei Verleihung der Kämmererwürde sogar ein eigener Ahnenproben­examinator bestellt, der sein Amt bis zum Ende der Monarchie ausübte. Der hier abgebildete, kunstvoll ausgestaltete und besiegelte Stammbaum aus dem Jahr 1 767, ist Teil des Ansuchens um Verleihung der Kämmererwürde des aus einer Krainer Adelsfamilie stammenden Anton Nepomuk Freiherrn von Tauferer. Zu dieser Zeit waren bereits über 1.000 Personen Inhaber dieser Hofwürde, aber nur ein Bruchteil von ihnen, etwa 50, waren tatsächlich mit dem Dienst in unmittelbarer Nähe des Herrschers betraut. Bereits im frühen 17. Jahrhundert war es zu einer Trennung in wirkliche und außerordentliche Kammerherren, die nur den Ehrentitel führten, gekommen. Die wirk­lichen Kämmerer trugen während der Zeit, in der sie Dienst bei Hof versahen, als Zeichen ihrer Würde einen großen, prächtig verzierten Schlüssel an der Öffnung der Tasche ihres Hofkleides. Der oberste Kämmerer (Oberstkämmerer) hatte laut höfischem Zeremoniell die Ehre, an der linken Seite des Herrschers zu stehen und schritt bei Prozessionen direkt hinter ihm. Pia Mörtinger-Grohmann

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