Alphons Freiherr v. Wrede: Geschichte der K. u. K. Wehrmacht 6 (1909)
Militärkanzlei S. M.
Im Jahre 1867 trat an die Stelle der General-Adjutantur die Militär-Kanzlei in ihrer jetzigen Organisation. Seiner Majestät des Kaisers und Königs Militär-Kanzlei seit 1867: Sie besteht zur Vermittlung zwischen dem Ah. Oberbefehl und den Zentral-Behörden (k. und k. Reichs-Kriegs-Ministerium, kk. Ministerium für Landesverteidigung und k. ung. Landesverteidigungs-Ministerium) und hat die der Entschließung Sr. Majestät vorbehaltenen Agenden zu bearbeiten. Liese sind: Ernennung aller Generale, Stabs- und Oberoffiziere, Militär-(Landwehr-) Ärzte, Auditore, Truppen-Rechnungsführer und Militär- (Landwehr-) Intendantur-Beamten, ferner der übrigen Militär- (Landwehr-) Beamten von der VIII. Rangklasse aufwärts; die Lienstes- Einteilung der Generale und Stabsoffiziere, die Sanktionierung aller Vorschriften, welche den Bienst, die Organisation, Ausbildung, Bekleidung und Bewaffnung, den Geldaufwand, die Rechnungslegung und den Verwaltungsdienst regeln, endlich alle Gnaden-Angelegenheiten. Vorstand derselben ist ein General (General-Adjutánt Sr. Majestät) , das Personal besteht aus 3 Stabsoffizieren, 2 Haupt - leuten, 2 JS.ektionsräten (VI. Rangklasse) und 6 Sekretäre (VII. und VIII. Rangklasse). Lie Militär-Kanzlei ist (wie auch vordem die General-Adjutan- tur und Militär-Zentral-Kanzlei) keine selbständige Behörde, sondern hat nur nach den Befehlen Sr. Majestät die eingelaufenen Vorträge zu behandeln und die Resolutions-Entwürfe zu verfassen.- 5 -