Alphons Freiherr v. Wrede: Geschichte der K. u. K. Wehrmacht 6 (1909)

Militärkanzlei S. M.

Im Jahre 1867 trat an die Stelle der General-Adjutantur die Militär-Kanzlei in ihrer jetzigen Organisation. Seiner Majestät des Kaisers und Königs Militär-Kanzlei seit 1867: Sie besteht zur Vermittlung zwischen dem Ah. Oberbefehl und den Zentral-Behörden (k. und k. Reichs-Kriegs-Ministerium, kk. Ministerium für Landesverteidigung und k. ung. Landesvertei­digungs-Ministerium) und hat die der Entschließung Sr. Majestät vorbehaltenen Agenden zu bearbeiten. Liese sind: Ernennung aller Generale, Stabs- und Oberoffiziere, Militär-(Landwehr-) Ärzte, Auditore, Truppen-Rechnungsführer und Militär- (Land­wehr-) Intendantur-Beamten, ferner der übrigen Militär- (Land­wehr-) Beamten von der VIII. Rangklasse aufwärts; die Lienstes- Einteilung der Generale und Stabsoffiziere, die Sanktionierung aller Vorschriften, welche den Bienst, die Organisation, Aus­bildung, Bekleidung und Bewaffnung, den Geldaufwand, die Rech­nungslegung und den Verwaltungsdienst regeln, endlich alle Gnaden-Angelegenheiten. Vorstand derselben ist ein General (General-Adjutánt Sr. Maje­stät) , das Personal besteht aus 3 Stabsoffizieren, 2 Haupt - leuten, 2 JS.ektionsräten (VI. Rangklasse) und 6 Sekretäre (VII. und VIII. Rangklasse). Lie Militär-Kanzlei ist (wie auch vordem die General-Adjutan- tur und Militär-Zentral-Kanzlei) keine selbständige Behörde, sondern hat nur nach den Befehlen Sr. Majestät die eingelaufe­nen Vorträge zu behandeln und die Resolutions-Entwürfe zu verfassen.- 5 -

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