Alphons Freiherr v. Wrede: Geschichte der K. u. K. Wehrmacht 6 (1909)

Königliche ungarische Leibgarde

Die neue Garde hatte zugleich die Bestimmung als Pflanzschule zu dienen, in welcher die aufgenommene, adelige Jugend zu Stützen des Militär- und Zivilstandes herangebildet werden sollte. Als in der Garde zu pflegende Studien und Wissenschaf­ten sind genannt: Deutsche, französische und italienische Sprache, Pelddienst und Rechenkunst, Staats- und Kameralwis- senschaften, endlich Reiten, Rechten und Tanzen. Die in die Garde als Unter-Leutnants aufzunehmenden Kandidaten wurden von sämtlichen ungarischen Infanterie- und Kavallerie- Regimentern aus der Charge der Unterleutnants, Fähnriche, Wachtmeister-Leutnante und Kadetten, - dann aus dem Zivile ausgewählt. Als Bedingungen zur Aufnahme in die Garde wurden für die Kan­didaten der ungarische Adel, tadellose Conduite, ein gutes Ansehen und die Befähigung für den Hofdienst gestellt. Auch war für jeden Bewerber die Zustimmung der Komitatsbehörde er­forderlich und die Gesamtzahl der Nichtkatholiken durfte ein Drittes des Standes nicht überschreiten. Die ungarische adelige Leibgarde sollte als Militär-Korps angesehen werden und war in Hofdienst-Angelegenheiten von dem Ersten Oberst-Hofmeister, sonst von der Jurisdiktion des Hof- Kriegsrates abhängig. Nachdem man im Juli 1760 die Zahl der aufzunehmenden Edelleute auf 96 ungarische, 4 kroatische und 20 siebenbürgische festge­setzt hatte, wurden die Einberufungen zur Garde mit großem Eifer durchgeführt und schon einen Monat später war die- 25 -

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