Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat

90 ‘Feld-Vicars Crüts von Creits im Jahre 1808 eine Com­mission berufen. Das Elaborat dieser Commission wurde mit der hofkriegsräthlichen Normalverordnung vom 5. Octo­ber 1808 W. Z. 164 verlautbart und auch durch die ver­einigte Hofkanzlei allen Länderstellen und Ordinariaten zur Darnachhaltung mitgetheilt. Nach dieser Verordnung wurden die ad Militiam vagam gehörigen Militär-Personen der militär-geistlichen, die ad Militiam stabilem gerechneten Militär-Personen aber der civil- geistlichen Jurisdiction zugewiesen. Um aber alle Zweifel über die weitere Frage zu be­nehmen, welche Militär-Personen ad Militiam vagam und welche ad Militiam stabilem gehören, wurde nachstehendes Verz eichnis publiciert: A. Ad Militiam vagam gehören: Die zum Felddienste, dann auch bei dem Hofkriegs- rathe, bei der General-Genie-, Artillerie- und Grenz-Direction angestellten Herren Generäle. Der Generalstab. Die Festungs- und Stadt-Commandanten sammt dem Platz-Personale und Garnisons-Auditoriate. Die gesammten Regimenter und Corps. Die drei k. k. Garden und die Hofburgwache. Alle Monturs-Commissionen. Das Neustädter Cadettenhaus und die Ingenieur- Akademie. Die Garnisons-Artillerie. Die bewaffnete Marine. Das oberste Schiffsamt. Das Ingenieurs-, Mineurs-, Sappeurs- und das Militär- Fuhrwesen-Corps. Das Feldzeugamt.

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