Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 1. Capitel. Das Apostolische Feld-Vicariat
90 ‘Feld-Vicars Crüts von Creits im Jahre 1808 eine Commission berufen. Das Elaborat dieser Commission wurde mit der hofkriegsräthlichen Normalverordnung vom 5. October 1808 W. Z. 164 verlautbart und auch durch die vereinigte Hofkanzlei allen Länderstellen und Ordinariaten zur Darnachhaltung mitgetheilt. Nach dieser Verordnung wurden die ad Militiam vagam gehörigen Militär-Personen der militär-geistlichen, die ad Militiam stabilem gerechneten Militär-Personen aber der civil- geistlichen Jurisdiction zugewiesen. Um aber alle Zweifel über die weitere Frage zu benehmen, welche Militär-Personen ad Militiam vagam und welche ad Militiam stabilem gehören, wurde nachstehendes Verz eichnis publiciert: A. Ad Militiam vagam gehören: Die zum Felddienste, dann auch bei dem Hofkriegs- rathe, bei der General-Genie-, Artillerie- und Grenz-Direction angestellten Herren Generäle. Der Generalstab. Die Festungs- und Stadt-Commandanten sammt dem Platz-Personale und Garnisons-Auditoriate. Die gesammten Regimenter und Corps. Die drei k. k. Garden und die Hofburgwache. Alle Monturs-Commissionen. Das Neustädter Cadettenhaus und die Ingenieur- Akademie. Die Garnisons-Artillerie. Die bewaffnete Marine. Das oberste Schiffsamt. Das Ingenieurs-, Mineurs-, Sappeurs- und das Militär- Fuhrwesen-Corps. Das Feldzeugamt.