Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge

66 Bei hohen Festtagen soll er die Leute zur Beichte und Communion anmahnen. In der Regiments-Kapelle soll er eine ordentliche Specification aller geweihten und andern Kirchen-Geräthen auch Bücher allzeit vorhanden haben, welche von ihm, Regiments-Pater, Auditor und Quartiermeister unterschrieben, bei den Regiments-Acten liegen soll; und da etwas von der Kapelle zugrunde geht, soll er es zeitlich dem Regiments- Commandanten melden. Wie auch wann er findet, dass bei den Kranken, es sei bei einer oder anderen Compagnie, oder in dem Krankenhaus etwas vernachlässigt, und die Kranken nicht wohl gewertet werden, so ist er schuldig, solches seinem Commandanten zu melden, ihm allein und insgeheim, wie auch, wann ein und anderer, es sei wer es wolle, ein scandaloses Leben führte, wozu ihm sein Gewissen und die geistliche Schuldigkeit verbindet, wo sodann der Com­mandant in der behörigen Art solches tractieren und ihm auf allen Fall und jede Weise zu protegieren wissen wird. Er soll über die vom Pater Superior erhaltenen Rescripta ein ordentliches Protokoll halten, er bekommt von demselben auch sein Patent und Bulla des Papstes so allen Feld- Predigern gegeben wird.« Von der General-Absolution auf dem Schlachtfelde schreibt der General Graf Daun bei den Observationes des Mousquetiers Folgendes: »Wann es zu einer Bataille kommt, welche der Ehren­tag aller braven Soldaten ist, und das ganze Regiment vor dem Feinde steht, wird dem Regiments-Pater anbefohlen, dem Regimente die General-Absolution zu geben, welcher dann alle zusammen fragt, ob sie Reue und Leid über ihre Sünden haben, da ihm dann vom ganzen Regiment mit ja

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