Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
I. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge vor der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge
fio »Observationes des Regiments-Paters.« »Weilen ein solcher geistlicher Mann und Seelen-Sorger, der einem jeden mit seinem ehrbaren und frommen geistlichen Leben vorgehe, und ein gutes Exempel gebe, bei dem Regiment soll gehalten werden, so soll derselbe auch von allen Ober- und Unter-Offieieren sowohl als Gemeinen in allen Ehren gehalten, als ein geistlicher Vater respectiert, auch in seiner Praesenz die sonsten ziemlich gebräuchlichen unge- ziemten scandalosae Reden und Zoten nicht geredet werden, widrigenfalls derVerbrecher in dieCapellen gestraft werden soll. Wann das Hochwürdige einem Kranken im Lager gebracht wird, so begehrt der Regiments-Pater zwei Mann von der Fahnen-Wacht mit ihrem Gewehr solches zu begleiten. Wenn die heil. Zeiten herbei kommen, so meldet er sich beim Regiments-Commandanten, damit den Compagnien Befehl ertheilt werde, dass die Mannschaft die österliche Beicht verrichte, zu welcher er sie auch ermahnen und einem jeden, der gebeichtet, einen Zettel geben soll; welcheZetteln vonCompagnie-Commandanten ihmsämmtlich zurückgegeben werden mit dem Effective-Stand der Compagniebeigelegt, wodurch der Regiments-Pater wissen könne, ob jeder seine österliche Beicht verrichtet habe; da die Zeit der österlichen Beicht verflossen, wird derjenige, so seine Beicht nicht verrichtet, in die Capelle — der Gemeine mit einer wöchentlichen Löhnung, der Officier aber mit einem monatlichen Sold — gestraft. Ein anderer Geistlicher hat ohne seine Erlaubnis in seine Pfarre nicht einzugreifen, und so sich bei dem Regiment jemand anderer Religion befindet, so darf ein dergleichen Geistlicher oder Praedicant nicht in die Casernen oder Compagnie-Gassen noch vor die Fronte zu ihm hinaus kommen, viel weniger in Garnison oder Quartieren eine