Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 4. Capitel. Die Reorganisation der Militär-Seelsorge
‘206 auf 8239 fl. 30 kr. Wr. Whrg. und beträgt gegenwärtig1) 57.580 Kronen mit einem Interessen-Erträgnisse von jährlichen 2061 Kronen 56 Heller2). Bezüglich der bei den einzelnen Regiments-Kapellen errichteten Messen-Stiftungen wurde bestimmt, dass diese nach Möglichkeit an Ort und Stelle oder wenigstens im Bezirke der Dislocation des betreffenden Regimentes durch einen Militär-Geistlichen oder durch den die Militär-Seelsorge versehenden Civil-Priester persolviert werden sollten. Die Vorsorge der Persolvierung dieser Stiftungs-Messen wurde den Militär-Pfarrern jener Bezirke, in welchen sich die betreffenden Regimenter jeweilig dislociert befinden, übertragen. Die Behebung der Stiftungs-Interessen obliegt dem Regiments-Commando, welches die für den die Messe lesenden Geistlichen, Kapellen-Diener und Ministranten entfallenden Gebühren an den Militär-Pfarrer des Dislo- cations-Bezirkes zu verabfolgen, die für die Kapelle bestimmten Beträge aber als Beitrag zum allgemeinen Militär-Kapellenfonds dem Reichs-Kriegs-Ministerum einzusenden hat. Die Kapellen-Zelte wurden einzelnen Stations-Com- manden zur Abhaltung des Garnisons-Feld-Gottesdienstes zugewiesen und überdies in jedem General- (Militär-) Commando-Bereiche noch ein Reserve-Kapellen-Zelt be’) Am 1. Jänner 1899. 2) Der Kapellenfonds entstand bei den meisten Regimentern aus dem im Jahre 1810 eingezogenen und dann entschädigten Kapellensilber. In diesem bedrängnisvollen Jahre musste alles Silber an die Kriegsverwaltung eingesendet werden; befreit waren nur Monstranzen, Melchisedeche, Patenen, die Cuppen der Ciborien, Kelche und die Öl-Gefäße.