Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge

151 Tage der Ordinariats-Präsentation bei dem Regimente in Stand und Gebühr genommen werde. Zugleich hatte der Feld-Superior dem Apostolischen Feld-Vicariate unter An­schluss der Präsentation-Urkunde und der National-Tabelle des präsentierten Feldgeistlichen die Anzeige zu erstatten, und um die Anfertigung des erforderlichen geistlichen Jurisdictions-Patentes anzusuchen. Ein gleiches Verfahren fand auch statt, wenn Kaplane für Feld-Spitäler erforderlich waren; nur war die Zahl der für den Spitaldienst nöthigen Priester durch die Länder­stellen unter die bischöflichen Ordinariate der ganzen Monarchie nach dem Verhältnisse der Zahl ihres Diöcesan- Clerus und mit Rücksicht auf die nothwendigen Sprachen­kenntnisse ertheilt. Einige Regimenter in Österreich Ob und Unter der Enns hatten ihre Aushilfs-Werbbezirke in Galizien, und der betreifende Regiments-Kaplan musste nebst der deutschen auch der polnischen oder wenigstens der böhmischen Sprache kundig sein. Wenn daher die Ordinariate in Österreich Ob und Unter der Enns zu diesen Regimentern geeignete Priester unter ihrem Diöeesan-Clerus nicht finden konnten, so waren die galizischen Bischöfe, in deren Diöcesen die Aushilfs - Werbbezirke lagen, verpflichtet, über Ansuchen des Apostolischen Feld-Vicars einen der deutschen und polnischen Sprache vollkommen kundigen, für den Dienst der Militär-Seelsorge ganz geeigneten und gut gesitteten Priester zu präsentieren. Zur Vermeidung aller Missverständnisse wurde zu­gleich mit hofkriegsräthlichem Rescripte vom 17. Juli 1812 E. Z. 2020 nachstehendes Verzeichnis verlautbart und allen Ordinariaten bekannt gemacht:

Next

/
Oldalképek
Tartalom