Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)

Vorwort. Einleitung

7 Ordnung in ihre Armeen zu bringen, welcher das alte Frundsberg’sche Landsknecht-Reglement zugrunde lag. Zu einer eigentlichen Organisation des Heerwesens konnte man jedoch noch nicht schreiten, weil die Regimenter früher nach Vollendung des Krieges »abgedankt« wurden. Erst nach der kaiserlichen Resolution vom Jahre 1649 und Bei­behalt der Truppen auch im Frieden, erfolgte — namentlich unter der Führung des Feldmarschalls Montecuccoli und des Prinzen Eugen von Savoyen — eine festere Organisation des ganzen Heereswesens. Mit der Verfügung des Kaisers Ferdinand III vom Jahre 1649, mit welcher nach dem Abschlüsse des west­fälischen Friedens angeordnet wurde, dass neun Re­gimenter zu Fuß und zehn Regimenter zu Pferd »auf dem Fuße stehen zu bleiben haben«, wurde das stehende Heer geschaffen, und mit dieser Zeitperiode beginnt auch die eigentliche Geschichte der Militär-Seelsorge und der militär­geistlichen Hierarchie.

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