Emerich Bielik: Geschichte der K. u. K. Militär-Seelsorge und des Apostolischen Feld-Vicariates (Wien, 1901)
II. Theil. Die militär-geistliche Hierarchie und die Militär-Seelsorge nach der Errichtung des Apostolischen Feld-Vicariates - 3. Capitel. Die Militär-Seelsorge
140 griechischen Feiertagen zu ihrem, sonst aber zum römisch- katholischen Gottesdienste geführt, dass aber wenigstens einmal im Jahre zu einer angemessenen Zeit von einem Priester ihres Ritus Gottesdienst gehalten und ihnen die heiligen Sacramente der Buße und des Altares gespendet werden sollten. Wenn dies durch einen Priester desselben Ritus in dem Lande, in welchem das betreffende Regiment oder Corps stationiert war, nicht geschehen konnte, musste zu diesem Zw.ecke ein solcher Priester aus der nächsten Provinz des Inlandes berufen werden. Erst mit Allerh. Entschließung vom 13. Juni 1846 wuden für die galizischen Regimenter Nr. 9, 10, 15, 24, 30, 41, 58 und 63 und im Jahre 1852 für die siebenbürgischen Infanterie-Regimenter Nr. 46 und 50, dann im Jahre 1858 für die Infanterie-Regimenter Nr. 55 und 62, endlich im Jahre 1860 auch für das Infanterie-Regiment Nr. 65 griechisch- katholische Feldkapläne angestellt. Zu griechisch-katholischen Regiments-Kaplänen durften nur jene Priester präsentiert werden, welche ledigen Standes oder Witwer waren. Sie unterstanden in allen amtlichen und Disciplinar-Angelegenheiten den Feld-Superioraten. Die Jurisdictions-Patente wurden ihnen vom Apostolischen Feld- Yicariate ausgefolgt. Hinsichtlich des Ritus und des Gottesdienstes erhielten sie von ihren Ordinariaten eine eigene Instruction, welche sie jedoch dem Superiorate zur Einsicht und Kenntnisnahme vorzulegen verpflichtet waren. Die Führung der Matrikeln des ganzen Regiments kam dem römisch-katholischen Feldkaplane zn;._die vorgenommenen Functionen musste aber der griechisch-katholische Feldkaplan in die Regiments-Matrikeln eigenhändig eintragen, bezog dagegen auch die Stolagebühren für diese Functionen allein. Hinsichtlich des Fastengebotes durfte die griechisch