Simon Katalin: Sebészet és sebészek Magyarországon 1686-1848 - A Semmelweis Orvostudományi Egyetem Levéltárának kiadványai 5. (Budapest, 2013)

Melléklet

282 MELLÉKLET 5. Riskovics József pesti sebészmester végrendelete (1794) 1794. november 8. (kihirdetve: 1795. február 28., BFL IV.1202.cc a.m. 572.) In Namen der Allerheiligsten Dreyfaltigkeit! Demnach der Todt des Menschen sicher, die Stunde aber desselben ungewiß ist, als habe ich um allen sich etwa nach meinen Todt ereignen mögenden Schwierigkeiten vor- zubeügen bei reiffer Vernunft wohl überlegter massen nachstehend leztwillige Disposi­tion von meinen mir von Gott verliehenen Vermögen zu Papier bringen lassen wie folget. Erstens. Ist es Gott gefällig meine Armsündige Seele von dem Leib abzuforderen, so empfehle Ich selbe der Barmherzigkeit Gottes, dem Leib aber des Erde, und will das solcher nach Verfertigung einer weichen wenig angestrichenen Toden-Sarg und voraus beschehenen Zweymaligen Leüten in den Oberen Friedhoff begraben werden solle, wie dann auch den darauf folgenden Tag in allhiesiger Stadt-Pfaar-Kirche 5 Kleine Heilige Messen zu lesen, unter die Armen aber 5 ttoreni auszutheillen kommen, ferners legire in allhiesiges Burgerspittall zehen Gulden. Das Zeitliche belangend Zweytens: Will ich das gleich nach meinen Todt nur das Vorständige baare Geld und vorhandene Obligationen keines wegs aber mein Anderes Vermögen beschreiben und in- ventirt werden solle, um den Standt in welchen sich meine liebe Ehegattin Josepha ge- bohrene Malczer [befindet], einiger massen zu ersehen, dessen ohngeachtet aber soll sie, solang sie meinen Nahmen führet, als Mutter und Gesätzmässige Gerhabin unserer, als schon vorhandenen, oder mit der Hilf Gottes noch zu erzeugenden Kinder in Besitz die­ses Vermögens bleiben, mit der Verbindlichkeit jedoch, das Sie selbe scharf, und in der Furcht Gottes erziehe. Soll Sie aber sehen, das einer oder der andere wegen Unfähigkeit seine Studien nicht fortsetzen könne, so hat sie solchen noch in der Zeit zu Erlehrnung einer ihm angemessenen Kunst zu verhalten. Ebenso auf den fall, als einer oder der an­dere von ihr als Mutter den Ihm gehörigen Antheil mit Gewalt erpressen wollte, selben keineswegs zu verabfolgen, es seyn dann Sie sehe, das er in Stande seyn, das was er emp­fanget Gut zu gebrauchen, sonsten wenn er ein Verschwender seyn sollte, ist ihme das Capital einmahlens, sondern nur die Halbscheid der Ihm von seinen Theill gebührenden Interessen zu verabfolgen, wie dann auch jene Schulden, die sie etwa machen dürften, keineswegs von seinen Erbantheill zu bezahlen kommen. Drittens: Gleich wie nun oberwehnt zweyter §pf. ausdrücklich enthält das meine liebe Ehegattin solang sie meinen Nahmen führt nicht nur im Hauß wohnen soll und müsse, sondern auch von all meinen Sachen unumschränkte Frau verbleibe, so hat sie doch hauptsächlich darauf zu sehen, damit das Vermögen, wenn solches durch Sie nicht vermehret wird, wenigstens immer in den nemlichen Standt verbleibe, massen Sie von den Einkünften samt ihren Kindern, besonders da keine Schulden vorhanden sind, leben kann. Nach erfolgt ihren Todt aber, sollen jene Schriften, so die Viskelelische in Preß- burger Komitat liegende Gütter betreffen, jenen meiner Kinder, welches am tauglich- stens sein wird, samt den Armales übergeben werden, versteht sich jedoch nach errichter

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