Simon Katalin: Sebészet és sebészek Magyarországon 1686-1848 - A Semmelweis Orvostudományi Egyetem Levéltárának kiadványai 5. (Budapest, 2013)

Melléklet

288 MELLÉKLET 7. Andreovits József végrendelete (1834) Pest, 1834. február 22. (kihirdetve: 1835. június 1., BFL IV.1002.y II.c.359.) Im Nahmen der Allerheiligsten unzertheilten Dreyeinigkeit, Gott des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes Amen! Nachdem ich die Gewißheit deß Todes, und die Vergänglichkeit des irdischen wohl zu Gemüthe geführt, aber auch zugleich weiß, daß derselbe Gewiß, die Stunde aber un­gewiß. So habe ich mich bey gesunder Vernunft und gesunden Körper entschlossen um allen Streitigkeiten, die sich nach meinem Tode ereignen könnten, folgendes in Betreff meines sämtlichen bewegliche« und unbeweglichen Vermögens als Kinderloß zu ver- anstellten. Erstens: Meine Seele empfehle ich der Barmharzigkeit Gott des Allmächtigen. Den Leib aber der Erde, aus der er gekommen ist, und soll derselbe, durch die Anordnungen meines Neffens Urosius Andreits standesmächtig beerdiget werden. Zweitens: Sollen aus, noch meinem Tode zurückgelassenen Vermögen folgende wo- hllhätige Legaten ausgezahlt werden: a) dem Pesther Blinden Institut 5 floreni Münze b) dem Taubstummen Institut zu Vaiczen 5 floreni c) dem Pesther und Ofner Kleiner Kinder bewahr Anstalt in gleichen Theilen ingesamt 10floreni d) dem Illyrischen und Valachischen Schuldeputationfond 10floreni e) der Ofner Christinenstädtler Sanct Anna Kirche 5 floreni n dem Kloster der Ofner Barmherzigen 5 floreni g) dem Kloster der Ofner Elisabethinern 5 floreni h) der Ofner Grichischen nicht unirten zur Heiligen Dreyfalligkeit Kirche in Tában, welche unter der Leutung meines Urgroßvatters gebaut ward 5 floreni i) dem Pesther und Ofner wohlthätigen Frauen Sernin (?) 10 floreni k) so wie auch dem Pesther und Ofner Bürgerspital 10 floreni 1) dem Pesther und Ofner Bettelfond 10 floreni Drittens: Dem jetzigen Christinenstädtler Richter Johann Haller, zum Beweise sei­ner, mir oft erwiesenen Freundschaft soll mein Universal Erb noch seiner Einsicht ein Convenables Angedenken geben. Viertens: Meine Niecen Frau Aloysia von Rakoszlav, Elisabetha Mladenovits und Anna Nikolits sollen einer jeden solange sie leben werden jährlich Einhundert Gulden conventions Münz ausgefolgt werden, mit dem Bemerken, daß nach Ableben derer al­len, ohne alle weitere Verpflichtung auf ihre Successoren, das ganze Vermögen auf den Universal Erben rein zufalle. Fünftens: Sollte jedoch Anna Nikolits sich mit diesen meinen Anordnung unzufrie­den zeugen, oder Unruhe stiften, so sollen ihr diese 100 floreni ohne weiters entzogen, und unter die Geschwister gleich getheilt werden. Sechstens: Nach Abzug aller vorerwähnten Legaten, Krankheits und Begräbniß Au­slagen, wie auch anderer, wenn sich welche Vorfinden würden passiven, ernenne ich zum

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