Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 01: Michaela Follner: Auswärtige Angelegenheiten - Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland

Archiv der repubuk Bestandsgruppe 01 01R422/1 Österr. Vertretungsbehörden im Ausland Gesandtschaft Konstantinopel 1919- 1938 28 Kartons, 0,1 lfm Bücher Provenienz(en): Staatsamt für Äußeres 1919 - 1920 Bundesministerium für Äußeres 1920 - 1923 Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten 1923 - 1938 Reichsaußenministerium 1938 - 1945 Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten 1945 - 1952 Bestandsschwerpunkt(e): Alimentationen - Anwälte - außenpolitische Korrespondenz - Berichte - Budget - Eheangelegenheiten - Einbürgerungen - Handel - Istanbul - Kriegsgräber - Liqui­dierungen - Orientbahnen - Pässe - Pensionen - Personalia - Phoenix - Sankt Georgs Kolleg - Sankt Josefs Krankenhaus - Schulwesen - Sicherheitswesen - Staatsbürger­schaften - Übersiedlungen - Unterstützungen - Vereine - Verlassenschaften - Versiche­rungen - Visa - volkswirtschaftlicher Aufklärungsdienst - Weisungen - Zeugnisse - Zivilgerichte - Zoll Rechtsgrundlagen: Vgl. auch 01R402/1 Bestandsbeschreibung Österr. Vertretungsbehörden im Ausland/ Gesandtschaft Ankara. Die diplomatischen Beziehungen mit dem Osmanischen Reich gehen bis zum Jahr 1547 zurück. Am 15. November 1918 traf ein Telegramm des Staatsamtes für Äußeres in der österreichischen Botschaft Konstantinopel ein, welches besagte, daß die "Vertretungs­behörden im Ausland...an sie ergehenden Weisungen obiger deutschösterreichischer Zentralstelle nachzukommen" haben (Matsch, Erwin: Der Auswärtige Dienst von Österreich(-Ungam) 1720 - 1920). Die Botschaft wurde daraufhin liquidiert. Damit war Österreich in der Türkei nicht mehr diplomatisch vertreten. Die osmanische Regierung hatte am 30. Oktober 1918 mit den Alliierten in Mudros einen Waffenstillstandsvertrag geschlossen, dessen Art. 19 vorsah, daß alle deutschen, österreichischen und ungarischen Staatsangehörigen das Land binnen eines Monats zu verlassen hätten. Gemeinsam mit seinem diplomatischen und konsularischen Personal wurde der letzte Botschafter Johann Markgraf von Pallavicini am 30. November 1918 nach Bulgarien abgeschoben. Bereits 1921 wandte sich der Verband der deutschöster­reichischen Maschinenindustrie an das Bundesministerium für Äußeres und ersuchte um Errichtung einer offiziellen Vertretung in der Türkei zur Unterstützung der Geschäftsbeziehungen (AdR, BMfA/NAR, F8 Konstantinopel 3, Bundesministerium für Äußeres, ZI. 42.602-2a/1921). 63

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