Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 01: Michaela Follner: Auswärtige Angelegenheiten - Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland
Bestandsgruppe 01 Archiv der Repu buk 01R412/1 Österr. Vertretungsbehörden im Ausland Gesandtschaft Buenos Aires 1929- 1938 1 Karton Provenienz(en): Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten 1929 - 1938 Bestandsschwerpunkt(e): Ausbürgerungen - Presse - Vereine Rechtsgrundlagen: Die diplomatischen Beziehungen mit Argentinien gehen bis zum Jahr 1872 zurück. Otto von Hoenning O'Carroll, der österreichische Gesandte in Buenos Aires, war bei Ausbruch des Krieges auf Urlaub und konnte vor Kriegsende nicht mehr auf seinen Posten zurückkehren. Seine Beglaubigung in Argentinien endete mit erfolgter Auflösung der dortigen Gesandtschaft am 26. Oktober 1919. Das gleichzeitig bestehende Berufskonsularamt in Buenos Aires wurde ebenfalls aufgelöst. 1924 wurde ein Konsulat, das später in ein Generalkonsulat umgewandelt wurde, eingerichtet. Anläßlich der Abberufung des langjährigen Honorargeneralkonsuls Rudolf Schulz im Jahr 1928 wurde die Errichtung einer Gesandtschaft in Argentinien beschlossen. Ausschlaggebend für die Entsendung eines Berufsdiplomaten nach Buenos Aires waren u.a. die Bedeutung Argentiniens für die österreichische Auswanderung und das freundschaftliche Verhalten Österreich gegenüber in den schweren Nachkriegsjahren. Alfons Knaffl-Lenz wurde Ende 1928 als interimistischer Geschäftsträger nach Buenos Aires entsandt und Anton Retschek, der österreichische Gesandte in Rio de Janeiro, in Argentinien mitbeglaubigt (AdR, BMfA/NAR, F4 Knaffl-Lenz, Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten, ZI. 136.505-13pers/ 1928 und F8 Buenos Aires, Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten, ZI. 108.029-13pers/l 929). 1930 wurde im Ministerrat beantragt, die Beglaubigung des interimistischen Geschäftsträgers Knaffl-Lenz als a.o. Gesandter und bevollmächtigter Minister in Argentinien, Chile, Paraguay und Uruguay zu genehmigen. Die Genehmigung erfolgte am 12. August 1930 (AdR, BMfA/NAR, F4 Knaffl-Lenz, Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten, ZI. 181.030-13pers/1930). Am 1. Oktober 1932 wurde anläßlich der Abberufung des Gesandten Knaffl-Lenz aus Ersparungsgründen Anton Retschek neuerlich als Gesandter in Argentinien, Paraguay, Urugay und Chile mitbeglaubigt (AdR, BMfA/NAR, F4 Knaffl-Lenz, Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten, ZI. 216.155-13pers/1932). Bestandsbeschreibung: Die vorhandenen Akten sind nach Betreffen geordnet. 44