Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Bundesbahndirektion

Bestandsgruppe 10 Archiv der Republik Schaft und die Nordwestbahndirektion aufgelöst (StGBl. Nr. 270/1919; AdR, BMfV/ Präs, Staatsamt für Verkehrswesen, ZI. 1.144/1919). An deren Stelle wurde eine dem Staatsamt für Verkehrswesen unmittelbar untergeordnete neue Staatsbahndirektion mit dem Sitz in Wien errichtet, welche die Bezeichnung Staatsbahndirektion Wien- Nordost zu führen hatte (§ 2, Abs. 1). Dieser Staatsbahndirektion wurden als Amtsbezirke jene im deutschösterreichischen Staatsgebiet verbliebenen Streckenteile zugewiesen, diebis dahin unter der Leitung der aufgelösten Nordbahndirektion, der Direktion für die Linien der Staatseisenbahnge­sellschaft und der Nordwestbahndirektion verblieben waren (StGBl. Nr. 270/1919, § 2, Abs. 2). Diese Bestimmungen traten aber erst durch die Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Verkehrswesen vom 20. Februar 1920 mit Wirkung vom l.März 1920 in Kraft (StGBl. Nr. 86/1920; AdR, BMfV/Präs, Staatsamt für Verkehrswesen, ZI. 442/1920; AdR, BBDion W-NO, ZI. 20.677/1920). Vom gleichen Zeitpunkt an hatte die bisherige Staatsbahndirektion Wien die Bezeich­nung Staatsbahndirektion Wien-West zu führen. Organisatorisch wurde die neue Staatsbahndirektion den bestehenden Staatsbahndi­rektionen gleichgestellt. Sie erhielt den im Organisationsstatut für die staatliche Eisen­bahnverwaltung aus dem Jahr 1896 (RGBl. Nr. 16/1896) festgesetzten Wirkungskreis (AdR, BMfV/Präs, Staatsamt für Verkehrswesen, ZI. 1.245/1919). Dieser umfaßte innerhalb ihres Geschäftsbezirkes die Erledigung aller Geschäfte der Eisenbahn- und Betriebsverwaltung, soweit dieselben nicht dem Vorgesetzten Staatsamt Vorbehalten oder den, dem Staatsamt unmittelbar unterstellten, Eisenbahnbauleitungen zugewie­sen waren. Die Staatsbahndirektion wurde gemäß der geltenden Geschäftsordnung aus dem Jahr 1897 (Amtsblatt des Eisenbahnministeriums, XXIV. Stk./1897) in Abteilungen ge­gliedert. Durch die Bildung eines eigenen Wirtschaftskörpers "Österreichische Bundesbahnen" im Jahrl923 (BGBl. Nr. 407/1923) wurde die Führung des Betriebes auf allen Linien der Österreichischen B undesbahnen und der vom B unde für eigene oder fremde Rech­nung betriebenen Eisenbahnen vom Bundesministerium für Handel und Verkehr los­gelöst und ab 1. Oktober 1923 von dem neuen Wirtschaftskörper übernommen (BGBl. Nr. 530/1923). Die Bundesbahndirektionen waren in unmittelbarer Unterordnung unter der General­direktion zur Leitung des örtlichen Betriebsdienstes auf den von den Österreichischen Bundesbahnen betriebenen Eisenbahnen und Schiffahrtslinien berufen (Statut der ÖBB, BGBl. Nr. 453/1923). Durch die Dienstanweisung der Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen vom 10. April 1924 (AdR, ÖBB-GD, ZI. 5.508/1924; Nachrichtenblatt der General­direktion der ÖB B, Nr. 43/1924) hob der Vorstand der Österreichischen B undesbahnen die den gegenwärtigen dienstlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechende innere Gliederung der B undesbahndirektionen auf und beschloß eine neue Geschäftseinteilung. Nach dieser wurden die Geschäfte von einem Sekretariat, einem Rechtsbüro und fünf Abteilungen behandelt. 608

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