Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Kommission für die Aufteilung des rollenden Eisenbahnmaterials der österreichisch-ungarischen Monarchie (Fahrparkaufteilungskommission)

Archiv der Repu buk Bestandsgruppe 10 10R200/1 Kommission für die Aufteilung des rollenden Eisenbahnmaterials der österreichisch-ungarischen Monarchie (Fahrparkaufteilungskommission) 1919-1933 5 Mappen, 29 Kartons Provenienz(en): Fahrparkaufteilungskommission 1919 - 1933 Bestandsschwerpunkt(e): Fahrparkaufteilung Rechtsgrundlagen: Durch den Zusammenbruch der österreichisch-ungarischen Monarchie als Folge des 1. Weltkrieges blieb von dem ehemals vorhandenen Eisenbahnnetz nur ca. ein Drittel der neu errichteten Republik Österreich erhalten. Ein Teil des rollenden Eisenbahn­materials (Lokomotiven und Waggons) befand sich auf dem Gebiet der Nachfolgestaaten. Im Friedensvertrag von St. Germain wurde im Art. 318 verfügt, daß "für Strecken ohne eigenen Wagenpark die Aufteilung des Wagenparks des Eisenbahnnetzes, zu dem diese Strecken gehören, von Sachverständigenausschüssen bestimmt wird, die durch die alliierten und assoziierten Mächte ernannt werden und in denen Österreich vertreten ist". Diese Ausschüsse hatten auch die Lokomotiven, Personen- und Guter­wagen zu bestimmen, die in jedem einzelnen Fall abzutreten waren (Bericht über die deutschösterreichische Friedensdelegation in St. Germain. II. Bd., S. 576, Wien 1919. AdR, F AK, K 1/Stk.l). Als Folge der Kohlennot unter der ganz Mitteleuropa zu leiden hatte und die zum großen Teil der Unzulänglichkeit der Fahrbetriebsmittel zugeschrieben wurde,beschloß die Friedenskonferenz in einer Note vom 14. Oktober 1919, gezeichnet vom Minister­präsidenten Clémenceau, an die Vertreter der interessierten Staaten, eine Kommis­sion von Experten, deren Begründung im Art. 318 des Vertrages von St. Germain vorgesehen war, einzusetzen, damit diese die Aufteilung der Fahrbetriebsmittel sicher­stelle. In dieser Fahrparkaufteilungskommission (FAK) waren je ein Mitglied aus England, Italien, Rumänien, Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei, dem Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen und aus Österreich vertreten (AdR, BMfV/Präs, ZI. 1.108/1923 liegt bei: AdR, BMfHuV/VS, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, ZI. 41.439/1938; AdR, FAK, K 1/Stk.ll). Obwohl derFriedensvertrag von Trianon mit Ungarn noch nicht abgeschlossen worden war, der im Art. 301 dieselben Verfügungen wie der Art. 318 des Vertrages von St. Germain enthält, wurde diese Kommission, die am 20. Oktober 1919 das erste Mal in Wien zusammentrat, auch schon mit der Aufteilung des Fahrparks der ungarischen Staatsbahnen betraut. 593

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