Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 10: Verkehr (Maria Winkelbauer) - Reichsstatthalter in Niederdonau
Archiv der Republik Bestandsgruppe 10 10R001/1 Reichsstatthalter in Niederdonau Wasserstraßendirektion Wien 1939- 1944 2 Kartons Provenienz(en): Reichswasserstraßenverwaltung, Wasserstraßendirektion Wien 1939 - 1944 Bestandsschwerpunkt(e): Anerkennung der Kapitänspatente - Betriebsmaßnahmen - Erteilung von Betriebsbewilligungen und Überfuhrgenehmigungen für Fähren - Konzessionserteilung - Tariferstellung - Verpachtung von Grundstücken Rechtsgrundlagen: Aufgrund des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. April 1934 (BGBl. Nr. 255/1934, Art. 34, 10) hatte der Bund die Aufgabe, für den Bau, die Instandsetzung und die Regulierung von Wasserstraßen zu sorgen. Die damit betraute Wasserstraßenverwaltung gehörte in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft (ab 1939 des Ministers für Landwirtschaft), der auch oberste Wasserrechtsbehörde war. In der Verordnung vom 14. Juli 1939 (GBl. für Österreich Nr. 885/1939), die am 1. August 1939 in Kraft getreten ist, hatten der Reichsminister des Innern, der Reichsverkehrsminister, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und der Reichsminister für Finanzen aufgrund der §§ 4,16 und 18 des Ostmarkgesetzes vom 14. April 1939 (GBl. für Österreich Nr. 500/1939) festgelegt, daß die Wasserstraßenverwaltung in derOstmark in die Reichswasserstraßen verwaltung eingegliedert wird. Im § 4 dieser Verordnung erhielt der Reichsstatthalter in Niederdonau die Verwaltungsaufsicht für die Reichswasserstraßen, die nach dem Wasserrechtsgesetz vom 19. Oktober 1934 (BGBl. Nr. 316/1934), nach dem Binnenschiffahrtsverwaltungsgesetz (BGBl. Nr. 550/1935) und nach den hierzu erlassenen Verordnungen den Landeshauptmännern und nach der Verordnung über die Errichtung eines Bundesstrombauamtes in Wien vom 28. Juni 1928 (BGBl. Nr. 166/1928) dem Strombauamt Wien zugewiesen waren. Der Reichsstatthalter in Niederdonau hatte zur Verwaltung der Reichswasserstraßen als öffentliches Wassergut die Zuständigkeiten des Ministers für Landwirtschaft in Wien und trat in die Zuständigkeit des Strombauamtes Wien ein. Er war auch Wasserrechts- und Schiffahrtsbehörde erster Instanz und Schiffseichamt. Bestandsbeschreibung: Die in den beiden Kartons verwahrten Akten sind nur ein ganz kleiner Rest, da der Großteil der Administrationsakten beim Brand des Direktionsgebäudes am Schottenring im Jahr 1945 vernichtet worden ist. 577