Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 01: Michaela Follner: Auswärtige Angelegenheiten - Österreichische Vertretungsbehörden im Ausland
Bestandsgruppe 01 Archiv der Republik 01R402/1 Österr. Vertretungsbehörden im Ausland Gesandtschaft Ankara 1927 - 1938 10 Kartons Provenienz(en): Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten 1927 - 1938 Bestandsschwerpunkt(e): Auszeichnungen - Außenpolitik - diplomatische Beziehungen - Eisenbahnen - Finanzen - Gesellschaften - Handel - Hilfsaktionen - Innenpolitik - Iran - Kultur - Militaria - Orden - Personalia - Reisen - Schulwesen - Staatsbesuche - Staatsbürgerschafts- angelegenheiten - Vereine - Verträge - Vorträge - Wirtschaft - Zeremoniell Rechtsgrundlagen: Vgl. auch Bestandsbeschreibung 01R422/1, Österr. Vertretungsbehörden im Ausland/ Gesandtschaft Konstantinopel. "Im Waffenstillstand zwischen den Alliierten und der Türkei wird der letzteren durch Art. 23 aufgetragen, die Beziehungen mit ihren bisherigen Verbündeten, so auch mit Oesterreich-Ungarn, abzubrechen". Dies berichtete Generalkonsul Alfred Rappaport am 4. November 1919 dem Minister (AdR, BMfA/NPA, Türkei l/ll). Durch den Vertrag von Lausanne wurde die internationale Stellung der Türkei geregelt. Dadurch wurde es der österreichischen Republik ermöglicht, in normale Beziehungen mit diesem Staat zu treten. 1923 nahm das Bundeskanzleramt Kontakte mit der türkischen Regierung in Angora auf, und stellte fest, daß die Regierung grundsätzlich geneigt war, mit Österreich ein Übereinkommen abzuschließen, das die Herstellung diplomatischer, konsularischer und handelspolitischer Beziehungen ermöglichte (AdR, MRP1, Nr. 297). August Kral, der neue österreichische Gesandte in der Türkei, überreichte am 20. November 1924 sein Beglaubigungsschreiben und trat seinen Dienst in der neu errichteten Gesandtschaft in Konstantinopel an (AdR, BMfA/NPA, Türkei 5/5, Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten ZI. 142.083-17/1924). Am 20. März 1926 schrieb der österreichische Gesandte in Konstantinopel, daß die "Konsolidierung der türkischen Hauptstadt in Angora" weitere Fortschritte macht (AdR, BMfA/NAR, F8 Angora, Bundeskanzleramt/Auswärtige Angelegenheiten ZI. 108.023-13/1926). Durch die Abwesenheit der Zentralbehörden in Konstantinopel wurde die Arbeit der Missionen erheblich erschwert. Die türkische Regierung versuchte, die fremden Diplomaten nach Angora zu ziehen und stellte die Grundstücke für die Missionsgebäude unentgeltlich zur Verfügung (ebenda). 1929 übersiedelte die Gesandtschaft von Konstantinopel nach Ankara. 26