Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

GRUPPE 05: HANDEL/WIRTSCHAFT/BAUTEN (Dieter Lautner) - Reichsforstverwaltung

Bestandsgruppe 05 Archiv der Republik 05R703/1 Reichsforstverwaltung 1938 - 1945 259 Kartons, 2 lfm Bücher Provenienz(en): Regierungsforstamt Wien 1938 - 1940 Amt für Forsteinrichtung und Bauwesen 1938 - 1945 Landesforstamt Niederdonau-Wien 1940- 1945 Bestandsschwerpunkt(e): Almwirtschaft - Bauangelegenheiten - Besitzangelegenheiten - Brände - Denkmal­schutz - Deputatgründe - Deputatholz - Exekutionen - Fischerei - Flußregulierungen - Förster - Forstschulen - Forstvereine - Forstzöglinge - Grundangelegenheiten - Holzfällungen - Holzforschung - Holzverkauf - Jagdangelegenheiten - Kur- und Badeanlagen - Landwirtschaft - Naturschutz - Nebennutzungen - Personalangelegen­heiten - Pflanzen und Samen - Rechtsangelegenheiten - Rodungen - Seilbahnen - Servitute - Siedlungsangelegenheiten - Sprengungen - Steinbrüche - Torf und Moore -Trift undFlößerei - Versuchsanstalten/Lehrforste - Waldbesitz - Wasserkraftangelegen­heiten - Weiden - Wildbach- und Lawinenverbauung - Wildbret Rechtsgrundlagen: Im Zuge der politischen Entwicklung und der Okkupation Österreichs im März 1938 wurden die Österreichischen Bundesforste aufgelöst und zu einem Teil der Reichsforstverwaltung (Verordnung über das Forst- und Jagdwesen im Lande Öster­reich vom 6. Juli 1938, GBl. für Österreich Nr. 238/1938). Die Geschäfte gingen auf den Reichsforstmeister über, welchem die sogenannten Regierungsforstämter (in der mittleren Verwaltungsstufe) und die ihnen untergeordneten Forstämter (auf lokaler Ebene) unterstellt waren. Am 15. Juli 1938 wurde dann bestimmt, daß folgende Regierungsforstämter errichtet werden (GBl. für Österreich Nr. 279/1938): In Wien für die Gaue Wien und Niederdonau, in Salzburg für die Gaue Salzburg und Oberdonau, in Innsbruck für die Gaue Tirol und Vorarlberg und in Klagenfurt für die Gaue Steiermark und Kärnten. Gemäß dem Gesetz überden Aufbau der Verwaltung in der Ostmark vom 14. April 1939 (GBl. für Österreich Nr. 500/1939) und der am gleichen Tag ergangenen Verordnung (GBl. für Österreich Nr. 501/1939) wurden die bisher direkt dem Reichsforstmeister unterste­henden Regierungsforstämter mit 1. Mai 1939 den Reichsstatthaltem angegliedert. Mit Verordnung vom 31. Mai 1940 über den Aufbau der Reichsforstverwaltung (RGBl. I, S. 839/1940) wurde mit 1. Juni 1940 die Reichforstverwaltung in der Mittelstufe überhaupt den Reichsstatthaltern angegliedert, die bisherigen Regierungsforstämter erhielten die neue Bezeichnung Landesforstämter und kamen als Fachverwaltung zur Behörde des Reichsstatthalters dazu. 390

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