Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Bundeskanzleramt
Bestandsgruppe 04 Archiv der Repu buk 04R364/1 Bundeskanzleramt Zentralgrenzkommission 1919-1928 76 Kartons, 0,5 lfm Bücher Provenienz(en): Zentralgrenzkommission und Delegationen 1919 - 1928 Bestandsschwerpunkt(e): Alpenverein - Grenzführung - Grenzkorrekturen - Grenzvorfälle - Pläne - Sitzungsprotokolle - Skizzen - Völkerbund Rechtsgrund lagen : Am 1. September 1919 kam es beim Staatsamt für Inneres und Unterricht zu einer zwischenstaatlichen Besprechung über die neuen Staatsgrenzen der Republik Österreich. Unter der Leitung von Sektionschef Dr. Davy vom Staatsamt für Inneres und Unterricht berieten die Delegierten der Staatskanzlei, des Staatsamtes für Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft, für Handel und Gewerbe, Industrie und Bauten, für Äußeres, für Heeres wesen und für Verkehrswesen über die Modalitäten, die sich durch den vorliegenden Entwurf des Friedensvertrages ergaben. Es wurde der Bildung einer Zentralgrenzkommission zugestimmt (AdR, BKA/ZGK, Verhandlungsschrift vom 1.9.1919, la/1919). Die Konstituierung der Zentralgrenzkommission wurde am 31. Oktober 1919 (AdR, KRP1, Nr. 119) durch den Kabinettsrat durchgeführt. Hierauf wurden in Wien eine Zentralgrenzkommission und drei Länderzentralbüros eingerichtet. Der Aufgabenbereich der Länderzentralbüros war in Innsbruck die Grenze gegen Italien, in Graz die Grenze gegen Jugoslawien und in Wien die Grenze gegen die Tschechoslowakei. Später wurde in Klagenfurt für die Grenzen gegen Jugoslawien und Italien ein zusätzliches Länderzentralbüro eingerichtet. Die Zentralgrenzkommission wurde aus den ständigen Vertretern jener Staatsämter gebildet, die an der Durchführung des II. Teiles des Staatsvertrages beteiligt waren. Der Auftrag an die Kommission lautete, die endgültige Festsetzung der Grenzen Österreichs raschest durchzuführen (AdR, BKA/ZGK, ZI. la/1/1919). Nach erfolgtem Abschluß der Grenzregulierungen wurde am 8. Oktober 1924 vom Ministerrat die Auflösung der Zentralgrenzkommission (AdR, MRP1, Nr. 344) beschlossen. Die Agenden gingen an die Abteilung 8 des Bundeskanzleramtes über. Die Erledigungen wurden erst 1928 abgeschlossen. Bestandsbeschreibung: Der Hauptteil des Bestandes sind Akten der Signaturenreihe. Diesem angeschlossen sind die betreffsmäßigen Ablagen der Verhandlungsschriften und des Landeszentralbüros Wien. Danach folgen, geographisch abgelegt, die Grenzabschnitte. In diesen 266