Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Bundeskanzleramt
Bestandsgruppe 04 Archiv der Republik 04R363/1 Bundeskanzleramt Wasserkraft- und Elektrizitätswirtschaftsamt 1919-1931 56 Kartons Provenienz(en): Wasserkraft-und Elektrizitätswirtschaftsamt 1919-1931 Bestandsschwerpunkt(e): Bundesbahnen - Burgenland - Donau-Projekte - Donau-Kraftwerke - Elektrizitätswirtschaft - Elektrizitätsgesetze - Energiewirtschaft - Industrie - Niederösterreich - Stromerzeugung - Wasserkraftwirtschaft - Wien Rechtsgrund lagen : Der Antrag zur Errichtung eines Wasserkraft- und Elektrizitätswirtschaftsamtes war schon am 16. Dezember 1918 im Staatsrat (AdR, StRP, Nr. 59) eingebracht worden. Nach Erstellung eines Organisationsstatutes wurde dann am 3. Jänner 1919 im Staatsrat (AdR, StRP, Nr. 61) die Errichtung beschlossen. Der Antrieb für die Errichtung war, daß die damalige Energiewirtschaft eine kalorische, die Kohle und Rohöl benötigte, war. Beide Rohstoffe mußten importiert werden, da in Österreich Rohöl und Kohle entweder noch gar nicht oder nur in geringen Mengen sowie in minderer Qualität vorhanden waren. Daher war man bemüht, primär die Industrie und die Staats- bzw. Bundesbahnen mit aus Wasserkraft gewonnener elektrischer Energie zu versorgen. Im Wasserkraft- und Elektrizitätswirtschaftsamt, dessen Präsident während der gesamten Zeit Wilhelm Ellenbogen war, saßen die Vertreter der Bundesministerien für Finanzen, Land- und Forstwirtschaft, Handel und Verkehr und der Präsident der Verwaltungskommission der Österreichischen Bundesbahnen, weiters Vertreter der Länder, der Landwirtschaft und der Industrie. Zusätzlich gab es noch die "Beratende Kommission des WEWA", in der Vertreter der Landesregierungen, Hauptstädte, elektrischen und übrigen Industrie, Finanzinstitute, Land- und Forstwirtschaft, technischer Fachkreise und der Arbeiterschaft mitwirkten. Mit der Auflösung des WEWA wurde das Bundeskanzleramt am 28. Oktober 1930 durch Ministerratsbeschluß (AdR, MRP1, Nr. 656) beauftragt. Bestandsbeschreibung: Der Bestand teilt sich in eine Aktenreihe, die nach Zahl und Jahr abgelegt ist, und in eine betreffsmäßige Ablage. Als Findbehelf steht nur der Archivbehelf zur Verfügung. Von den Geschäftsbüchern sind nur mehr vier Protokolle vorhanden (1920 - 1921). Der Bestand ist im Rahmen der geltenden Benützungsvorschriften des Österreichischen Staatsarchivs für die Forschung frei zugänglich. 264