Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Bundeskulturrat

Archiv der Repu buk Bestandsgruppe 04 04R106/1 Bundeskulturrat 1934- 1938 0,2 lfm Bücher Provenienz(en): Bundeskulturrat 1934 - 1938 Bestandsschwerpunkt(e): Bildungswesen - Erziehung - Hochschulwesen - Kultus - Kunst - Religion - Schulwesen- Wissenschaft Rechtsgrundlagen: Der Staatsrat, Bundeswirtschaftsrat, Bundeskulturrat und Länderrat wurden als vorberatende Organe und zur Pflichtbegutachtung von Gesetzen durch das Bundes- Verfassungsgesetz vom 1. Mai 1934 (BGBl. Nr. 1/1934) geschaffen. Im Bundes-Verfassungsgesetz vom 19. Juni 1934 "betreffend den Übergang zur ständischen Verfassung" (BGBl. Nr. 75/1934) wurden die Einberufung und andere Modalitäten näher bestimmt. Mit dem Bundesgesetz vom 9. Oktober 1934 (BGBl. Nr. 284/1934) wurde die Zahl der in den Bundeskulturrat und den Bundeswirtschaftsrat zu berufenden Vertreter be­stimmt. Demnach wurden acht Vertreter der römisch-katholischen und ein Vertreter der evangelischen Kirche, ein Vertreter der israelitischen Religionsgesellschaft, 22 Vertreter des Schul-, Erziehungs- und Volksbildungswesens, je vier Vertreter der Wissenschaft und der Kunst in den Bundeskulturrat berufen. Die Geschäftsordnung wurde im Bundesgesetz vom 24. November 1934 (BGBl. Nr. 365/1934) "über die Geschäftsordnung der Organe der Bundesgesetzgebung" geregelt. Die Zahl derin den Bundeskulturrat undden Bundeswirtschaftsrat berufenen Vertreter wurde am 6. Februar 1935 (BGBl. Nr. 45/1935) neu festgelegt. Es wurden nun je fünf Vertreter der Wissenschaft und der Kunst in den Bundeskulturrat berufen. Die Sitzungen unterlagen generell der Verschwiegenheitspflicht. Bestandsbeschreibung: Die erste Sitzung des Bundeskulturrates fand am 29. November 1934 und die letzte, die 48. Sitzung, am 24. Februar 1938 statt. Zehn der insgesamt 40 Mitglieder wurden ex lege in den Bundesrat entsandt. Weiters hatte man folgende Fachausschüsse gebildet:- für Wissenschaft und Hochschulwesen (neun Mitglieder)- für das mittlere und niedere Schulwesen (17 Mitglieder)- für religionspolitische Angelegenheiten (zehn Mitglieder)- für katholische Kirchenangelegenheiten (acht Mitglieder)- für Kunst, später erweitert auf Volksbildung und -erziehung (sieben Mitglieder) 193

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