Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Außerordentlicher Kabinettsrat

Archiv der Republik Bestandsgruppe 04 04R105/1 Außerordentlicher Kabinettsrat 1922- 1924 2 Kartons Provenienz(en): Außerordentlicher Kabinettsrat 1922 - 1924 Bestandsschwerpunkt(e): Beschlußfassungen gemäß der Genfer Protokolle - Mitwirkung bei Verordnungen und Gesetzen Rechtsgrundlagen: Zur Beschlußfassung besonderer Gesetze gemäß dem Genfer Protokoll Nr. III vom 4. Oktober 1922 wurde der Außerordentliche Kabinettsrat am 26. November 1922 durch Bundes-Verfassungsgesetz (BGBl. Nr. 844/1922) geschaffen. Bestandsbeschreibung: Nach Unterzeichnung der Genfer Protokolle vom 22. Oktober 1922 wurde Österreich eine Anleihe von 650 Millionen Goldkronen gewährt. Infolgedessen wurde der Außerordentliche Kabinettsrat geschaffen, der als Garant für die Anleihe diente und zur Durchführung von Sanierungs- und Sparmaßnahmen des Wiederaufbauprogrammes bestimmt war. Dies sollte die Sanierung und Stabilisierung der Währung gewährleisten und zur Behebung der Wirtschaftskrise und begleitenden Arbeitslosigkeit dienen. Jedoch war eine der geforderten Maßnahmen der Abbau von Staatsbeamten. Der Außerordentliche Kabinettsrat wirkte bei der Gesetz- und Verordnungsbildung durch die außerordentlichen Vollmachten, die der Bundesregierung gemäß den Genfer Protokollen eingeräumt wurden, mit. Als Beispiel sei die Verordnung über die Besorgungen der obersten Bundesverwaltung (BGBl. Nr. 199/1923) genannt. Bestanden hat der Außerordentliche Kabinettsrat aus dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und 26 vom Nationalrat gewählten Staatsräten. Den Vorsitz in den Sitzungen führte der Bundeskanzler. Die Beschlußfassung im Außerordentlichen Kabinettsrat erfolgte mit Stimmenmehrheit, wobei für dessen Beschlußfähigkeit die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Staatsräte notwendig war. Anträge wurden mit Stimmenmehrheit angenommen oder abgelehnt. Die erste Sitzung des Außerordentlichen Kabinettsrates fand am 20. Dezember 1922 statt. Seine Tätigkeit wurde mit 31. Dezember 1924 eingestellt. Die Protokolle sind numeriert und chronologisch in zwei Kartons abgelegt. Angefügt an die Protokolle sind auch Anträge und anderes Schriftgut. Ein Index oder ein anderer Zugang zu den 37 Sitzungsprotokollen und deren Geschäftsfällen des Außerordentlichen Kabinettsrates fehlen. Der Bestand ist im Rahmen der geltenden Benützungsvorschriften des Österreichi­schen Staatsarchivs für die Forschung frei zugänglich. 191

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