Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 04: Inneres/Justiz (Rudolf Jerabek’, Heinz Placz) - Staatsratsprotokolle
Archiv der Republik Bestandsgruppe 04 Durch das Gesetz vom 12. November 1918 (StGBl. Nr. 5/1918) "über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich " war beschlossen worden, daß so wohl auf den Staatsrat als auch auf das Staatsratsdirektorium die dem Kaiser im Reichsrat zugestandenen Rechte übergingen. Im Gesetz vom 19. Dezember 1918 (StGBl. Nr. 139/1918) "über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt" wurden dann die Aufgabenbereiche der Regierungsund Vollzugsgewalt des Staatsrates novelliert und konkretisiert: Dies betraf die funktionellen Bestimmungen des Staatsratsdirektoriums, des Staatsrats, der Staatsregierung (Kabinett), des Staatskanzlers und des Staatsnotars. So wurde auch bestimmt, daß die Staatskanzlei und das Staatssiegelamt unmittelbar dem Staatsrat unterstellt sind. Schon am 7. März 1919, bei der letzten Sitzung (Nr. 77), ermächtigte der Staatsrat den Präsidenten der konstituierenden Nationalversammlung, den Staatskanzler und den Staatsnotar, die Beschlüsse der Nationalversammlung zu beurkunden. Aufgehoben wurde der Staatsrat per Gesetz vom 14. März 1919 (StGBl. Nr. 180/1919) wobei die Geschäfteauf die Staatsregierung (Kabinett) übergingen, soweit es gesetzlich nicht anders bestimmt wurde. Bestandsbeschreibung: Die Protokolle spiegeln die Regierungs- und Vollzugsgewalt des Staatsrates wider. Daher sind die Protokolle eine wichtige Quelle für die Geschichte über die ersten sechs Monate der 1. Republik. Zu den Staatsratssitzungen trat der Staatsrat unter Vorsitz eines der Präsidenten auf eigenen Beschluß zusammen. Es nahmen an den Beratungen die Mitglieder des Staatsrates (so auch der Staatskanzler), die Staatssekretäre und die Unterstaatssekretäre teil. Über die Verhandlungen wurde ein Protokoll im Staatsrat geführt. Die Beschlußprotokolle wurden hektographiert und je ein Exemplar dem Präsidenten, dem Staatskanzler, dem Staatsnotar, sämtlichen Staatsratsmitgliedem und deren Stellvertretern, den Staatssekretären und Staatsämtem, an die Staatskanzlei und an die legislative Abteilung der Staatskanzlei übermittelt. Über die Protokolle des Staatsrates wurde ein Beschlußbuch mit fortlaufender Numerierung beim Staatsnotar geführt. Die Sitzungen und deren Protokolle des Vollzugsausschusses und des Staatsrates wurden fortlaufend numeriert beginnend mit der ersten Vollzugsausschußsitzung. Daher trägt das Protokoll der ersten Staatsratssitzung die Nummer 12. Die Protokolle gliedern sich, wenn vorhanden, in die Verhandlungsschrift, das eigentliche Protokoll und den Beschluß. Bei späteren Protokollen sind auch Beilagen vorhanden, wie Gesetzes- und Vollzugsentwürfe, Anträge, Meldungen, handschriftliche Notizen etc. Zur Erschließung der Protokolle des Staatsrates ist ein Index- und Beschlußsammlungsbuch vorhanden. Mittels Index ermittelt man die Protokollnummer. Eine Beschlußsammlung des Vollzugsausschusses der Provisorischen Nationalversammlung und des Staatsrates ist dem Indexband angeschlossen. Die eigentlichen Protokolle sind in vier Kartons chronologisch abgelegt. Der Bestand ist im Rahmen der geltenden Benützungsvorschriften des Österreichischen Staatsarchivs für die Forschung frei zugänglich. 1S1