Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 03: Soziale Angelegenheiten (Irmgard Pangerl) - Bundesministerium für Volksernährung

Bestandsgruppe 03 Archiv der Republik 03R203/1 Bundesministerium für Volksernährung Zentrale Preisprüfungskommission (ZPPK) 1916 - 1927 134 Kartons Provenienz(en): K.k. Amt für Volksemährung 1916 - 1918 Staatsamt für Volksemährung 1918 - 1920 Bundesministerium für Volksemährung 1920 - 1922 Bundesministerium für Inneres und Unterricht 1923 - 1923 Bundeskanzleramt 1924 - 1927 Bestandsschwerpunkt(e): Bekämpfung der Teuerung - Lebenshaltungskosten - Lebensmittelpreise - Lebens­mittelversorgung - Normalien - Preisberichte - Preisprüfungsstellen - Preisstatistiken - Preistreibereigesetz - Preisverlautbarungen - Richtpreise - Runderlässe - Tätigkeits­berichte Rechtsgrundlagen: Die Zentrale Preisprüfungskommission als Unterbehörde des k.k. Amtes für Volksemährung wurde durch die kaiserliche Verordnung vom 24. März 1917 über die Versorgung der Bevölkerung mit Bedarfsgegenständen (RGBl. Nr. 131/1917, §§ 32 und 33) ins Leben gerufen. Statut und Geschäftsordnung dieser Behörde wurden am 8. Mai 1917 vom Minister für Volksemährung kundgemacht (RGBl. Nr. 209/1917). Die konstituierende Sitzung der Zentralen Preisprüfungskommission fand am 29. Mai 1917 statt. Die Zentrale Preisprüfungskommission übte ihre Tätigkeit in ständigen Ausschüssen (ein allgemeiner und elf Fachausschüsse) aus. Mit dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie war zwangsläufig auch eine Änderung bei den obersten staatlichen Behörden verbunden. Die Zentrale Preisprüfungskommission blieb als nachgeordnete Dienststelle zuerst beim Staatsamt, ab 1. Oktober 1920 beim Bundesministerium für Volksemährung bestehen. Im Zuge der Auflösung des Bundesministeriums für Volksemährung 1922 (BGBl. Nr. 527/ 1922) wurde die Zentrale Preisprüfungskommission dem Bundesministerium für Inneres und Unterricht angegliedert. Das Verwaltungs-Entlastungsgesetz vom 21. Juli 1925 verfügte schließlich die Auflösung der Zentralen Preisprüfungskommission (BGBl. Nr. 277/1925, Art. 19 und 65). Die Agenden der Zentralen Preisprüfungs­kommission wurden mit Wirksamkeit vom 1. September 1925 dem Bundeskanzleramt, Abteilung 9, Wirtschaftspolizei übertragen. Bestandsbeschreibung: Der Archivbestand "Zentrale Preisprüfungskommission" umfaßt 134 Kartons und gliedert sich in drei Abschnitte: 144

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