Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)
Gruppe 03: Soziale Angelegenheiten (Irmgard Pangerl) - Bundesministerium für soziale Verwaltung
Archiv der Repu buk Bestandsgruppe 03 03R101/1 Bundesministerium für soziale Verwaltung Volksgesundheit, Präsidium 1917-1922 41 Kartons, 1 lfm Bücher Provenienz(en): K.k. Ministerium für Volksgesundheit 1917 - 1918 Staatsamt für Volksgesundheit 1918 -1919 Staatsamt für soziale Verwaltung, Volksgesundheitsamt 1919 - 1920 Bundesministerium für soziale Verwaltung, Volksgesundheitsamt, Präsidium 1920- 1922 Bestandsschwerpunkt(e): Angestelltenabbau - Auszeichnungen - Besoldungsgesetz - Budget - Budgetsanierung - Dienstpostenplan - Gelderfordemisnachweisung - Kanzleiordnung - Liquidation - Personaleinteilung - Rundschreiben - Subventionen - Staatsbedienstetenfrage - Stellenbewerbungen - Verwaltungsverfahrensgesetz Rechtsgrundlagen: Die Idee zur Errichtung eines Ministeriums für soziale Verwaltung geht auf eine Initiative des k.k. Ministerpräsidenten Graf Clam-Martinic im Frühjahr 1917 zurück. Am 1. Juni 1917 wurde Graf Clam-Martinic von Kaiser Karl I. beauftragt, die Vorarbeiten für einen Gesetzesentwurf zur Errichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge und eines Ministeriums für Volksgesundheit zu leiten (AdR, BMfsV/Präs,Zl. 62/1917). Am 7. Oktober 1917 wurde durch zwei Allerhöchste Handschreiben die Errichtung der beiden Ministerien genehmigt (AdR, BMfsV/Volksgesundheit, Präs, ZI. 60/1917; BMfsV/Präs, ZI. 387/1917). Mit dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie war zwangsläufig auch eine Änderung bei den obersten staatlichen Behörden verbunden. Im § 13 des Beschlusses der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich vom 30. Oktober 1918 über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt (StGBl. Nr. 1/1918) wurde die Errichtung eines Staatsamtes für Volksgesundheit angeordnet, der Wirkungsbereich dieser Behörde entsprach der Vorgängerinstitution. Art. 9, 6 des Gesetzes vom 14.März 1919überdieStaatsregierung(StGBl.Nr. 180/1919)normierte die Gründung des Staatsamtes für soziale Verwaltung. Die Agenden der neu geschaffenen Behörde summierten sich aus den bisherigen Zuständigkeiten der Staatsämter für soziale Fürsorge, Volksemährung und Volksgesundheit. Am 1. Oktober 1920 erfolgte schließlich im Rahmen des Übergangsgesetzes zur bundesstaatlichen Verfassung Österreichs (BGBl. Nr. 2/1920) die definitive Namensgebung als Bundesministerium für soziale Verwaltung. Ende 1922 wurde das Präsidium des Volksgesundheitsamtes liquidiert und seine Agenden wurden vom Präsidium des Bundesministeriums für soziale Verwaltung übernommen und somit eine Zweigleisigkeit in der Verwaltung beseitigt. 119