Manfred Fink (Hrsg.): Das Archiv der Republik und seine Bestände. Teil 1 : Das Schriftgut der 1. Republik und aus der Zeit von 1938 bis 1945 (1996)

Gruppe 03: Soziale Angelegenheiten (Irmgard Pangerl) - Bundesministerium für soziale Verwaltung

Archiv der Repu buk Bestandsgruppe 03 03R101/1 Bundesministerium für soziale Verwaltung Volksgesundheit, Präsidium 1917-1922 41 Kartons, 1 lfm Bücher Provenienz(en): K.k. Ministerium für Volksgesundheit 1917 - 1918 Staatsamt für Volksgesundheit 1918 -1919 Staatsamt für soziale Verwaltung, Volksgesundheitsamt 1919 - 1920 Bundesministerium für soziale Verwaltung, Volksgesundheitsamt, Präsidium 1920- 1922 Bestandsschwerpunkt(e): Angestelltenabbau - Auszeichnungen - Besoldungsgesetz - Budget - Budgetsanierung - Dienstpostenplan - Gelderfordemisnachweisung - Kanzleiordnung - Liquidation - Personaleinteilung - Rundschreiben - Subventionen - Staatsbedienstetenfrage - Stel­lenbewerbungen - Verwaltungsverfahrensgesetz Rechtsgrundlagen: Die Idee zur Errichtung eines Ministeriums für soziale Verwaltung geht auf eine Initiative des k.k. Ministerpräsidenten Graf Clam-Martinic im Frühjahr 1917 zurück. Am 1. Juni 1917 wurde Graf Clam-Martinic von Kaiser Karl I. beauftragt, die Vorarbeiten für einen Gesetzesentwurf zur Errichtung eines Ministeriums für soziale Fürsorge und eines Ministeriums für Volksgesundheit zu leiten (AdR, BMfsV/Präs,Zl. 62/1917). Am 7. Oktober 1917 wurde durch zwei Allerhöchste Handschreiben die Errichtung der beiden Ministerien genehmigt (AdR, BMfsV/Volksgesundheit, Präs, ZI. 60/1917; BMfsV/Präs, ZI. 387/1917). Mit dem Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie war zwangsläufig auch eine Änderung bei den obersten staatlichen Behörden verbunden. Im § 13 des Beschlus­ses der Provisorischen Nationalversammlung für Deutschösterreich vom 30. Oktober 1918 über die grundlegenden Einrichtungen der Staatsgewalt (StGBl. Nr. 1/1918) wurde die Errichtung eines Staatsamtes für Volksgesundheit angeordnet, der Wir­kungsbereich dieser Behörde entsprach der Vorgängerinstitution. Art. 9, 6 des Gesetzes vom 14.März 1919überdieStaatsregierung(StGBl.Nr. 180/1919)normierte die Gründung des Staatsamtes für soziale Verwaltung. Die Agenden der neu geschaf­fenen Behörde summierten sich aus den bisherigen Zuständigkeiten der Staatsämter für soziale Fürsorge, Volksemährung und Volksgesundheit. Am 1. Oktober 1920 erfolgte schließlich im Rahmen des Übergangsgesetzes zur bundesstaatlichen Verfas­sung Österreichs (BGBl. Nr. 2/1920) die definitive Namensgebung als Bundesmini­sterium für soziale Verwaltung. Ende 1922 wurde das Präsidium des Volksgesundheits­amtes liquidiert und seine Agenden wurden vom Präsidium des Bundesministeriums für soziale Verwaltung übernommen und somit eine Zweigleisigkeit in der Verwaltung beseitigt. 119

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