Postai és Távközlési Múzeumi Alapítvány, Postamúzeumi évkönyv, 1990

Alapító okirat – Postai és Távközlési Múzeumi Alapítvány Alapító Okirata

d) Finanzierung der Tätigkeit der Museen. 4. ) Das Ausgangsvermögen der Stiftung umfasst ein gebundenes Stammkapital von 1 Mill. Forint. Den Betrag des Ausgangsvermögens, weiterhin 7 Mill. Forint der Betriebskosten in Höhe von 27 Mill. Forint des Jahres 1990 stellen die Stifter innerhalb von 15 Tagen nach Genehmigung der Stiftung, die weiteren proportional bis Ende des ersten Monats eines jeden Quartals der Stiftung zur Verfügung. Für die jeweiligen jährlichen Betriebskosten unterbreitet das Kuratorium der Stif tung eine Vorlage. 5. ) Die Stiftungsgründer beteiligen sich am im vorhergehenden Punkt festgelegten Stammkapital und den Betriebskosten in folgendem Verhältnis: Ungarische Post: 30 % Ungarisches Femmeldeunternehmen: 50 % Ungarisches Programmsendeunternehmen: 20 % 6. ) Die Stifter übergeben im Anschluss an das Übergabe-Übernahmeverfahren in das Eigentum der Stiftung die vom Post- und vom Briefmarkenmuseum bei der Stif­tung benutzten Mittel, Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenstande. Das Inven­tarverzeichnis ist eine Anlage der Stiftungsurkunde. , 7. ) Die Stifter verpflichten sich, die von ihnen gegenwärting unterhaltenen und vom Museum genutzten und in der Anlage zur Stiftungsurkunde aufgeführten Immo­bilien und Räumlichkeiten der Stiftung zur Nutzung zu übergeben. Weiterhin si­chern sie das Mietrecht der Räumlichkeiten, Budapest, Vl.Bezirk, Népköztársaság út 3. Die Stiftung darf das Nutzungsrecht der Immobilien nur nach einstimmiger Zus­timmung der Stifter übertragen bzw. vermieten. Die Stifter sichern entsprechend der im Punkt 5. aufgeführten Proportionen dis erforderlichen Geldmittel:- zur Beendigung der laufenden Investitionen und Erneuerungen bis zur Höhe der in der Investitionsurkunde angegebenen Summe,- zu den vom Kuratorium vorgeschlagenen und von ihm akzeptierten zukünf­tigen Investitionen, Erwerbungen, Emeverungen und Instandhaltungsarbeiten. 8. ) Die Stifter sichern zur Erfüllung der unternationalen Verpflichtungen (IATM-PTT Mitgliedsbeitrag, internationale Konferenzen und Ausstellungen) der von der Stif­tung betriebenen Museen nach Vorlage durch das Kuratorium jährlich und fall­weise die erforderliche Devisensumme. 9. ) Die Stiftung kann das Vermögen der Stiftung, mit Ausnahme des gebundenen Stammkapitals, auch für eine solche unternehmerische Tätigkeit einsetzen, die die Verwirklichung des Ziels der Stiftung nicht gefährdet. Der Reingewinn aus der untemehmesischen Tatigkleit erhöht das Vemögen der Stiftung. 10.) Die Siftung ist offen. Der Stiftung können alle in- und ausländischen Privat- und juristische Personen mit in- und ausländischen Zahlungsmittel- oder natürlichen Spenden (Erbschaft, Nachlass usw.) beitreten. Das Kuratorium ist berechtigt, dem Beitritt zuzustimmen. 16

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