Ciszterci rend Nagy Lajos katolikus gimnáziuma, Pécs, 1856

- 30 danken und Neigungen, welche oft die hoffnungsvollste Entwicklung eines heranwachsenden Jünglings im Keime ersticken. Desshalb hat auch der Organisationsentwurf die gewissenhafteste Aufmerksamkeit auf diesen Gegenstand den Lehrern zur strengsten Pflicht auferlegt, und befohlen schon die erstenSpuren oder selbst gegründete Vermuthungen auf geeignete Weise den Eltern mitzutheilen, denen es zukömmt, dem Übel positiv entgegen zu wirken. Es ist also die Aufgabe der Lehrer zu den Eltern ihrer Schüler in Beziehung zu treten, von dem sittlichen Benehmen, vom wissenschaftlichen Fortgange, von jeder den Schüler treffenden stärkern Rüge oder Strafe denselben Nachricht zu geben. Im entgegengesetzten Falle es auch von den Eltern zu erwarten, dass sie im wohlverstandenen Interesse ihrer Söhne bei den Lehrern sich über die sittliche Haltung, und wissenschaftlichen Fortgang befragen, und weitere Mit­theilungen zu erhalten und zu geben sich befleissen. — Wenn manche Filtern in der Erfüllung dieser ihrer heiligsten Pflicht gewissenhafter wären; wenn sie die Schulzucht auch im häuslichen Kreise fortzupflegen sich angelegen sein Hessen, wenn sie dem Bestreben des Lehrers ausserhalb der Schule, wo dessen wachsames Auge nicht hinreicht, hilfreiche Hand bieten wollten: so würden sie der Sorge: dass ihren Kindern zum Theil, oder oft gänzlich das vorge­streckte Ziel unerreichbar wird, bald entlastet werden; denn dann würden keine solche Ausartungen, Ver­gehen, ja sogar grössere Verbrechen sich kund geben, welche Rügen, Strafen, ja selbst Ausschliessungen aus dem Gymnasium nach sich ziehen. — Allein was geschieht oft von Seite der Eltern ? — Fis wird zu Hause dem Schüler der freie Wille gelassen, er darf ausser der Schulzeit unbeschränkt nach eigener Willkühr han­deln; er hört nie eine ermahnende Mutter-nie eine zurechtweisende Vaterstimme; er irrt müssig herum, die Langweile erweckt in ihm unsittliche Gedanken und schlechte Neigungen; er gerätli in schlechte Gesell­schaften, diese bewegen und yerführen ihn zur Vollziehung der unsittlichen Gedanken und Neigungen, und der erste Fall ist geschehen, diesem folgt bald der zweite, dritte u. s. w. Das wachsame Auge des Lehrers, dem selten etwas entgeht, bemerkt dies, er gibt den Eltern Nachricht davon und fordert sie zur slren- gffrn Wachsamkeit auf. Was wird nun von Seite dieser gethan ? — nichts. Der Schüler fährt fort ein Verbrechen auf das andere zu häufen, weil seine Eltern dazu schweigend, seine Handlungsweise gut­heissen. Der Lehrer um seiner Pflicht nachzukommen, berichtet die Eltern zu wiederholten Malen von den Vergehen, von den Rügen oder erlittenen Strafen, und bittet sie durch strengere Aufsicht und Handhabung der häuslichen Zucht dem Sittenverderbnisse des Sohnes Einhalt zu thun; er gibt ihnen im voraus kund: dass im Falle keiner folgenden Besserung, der Lehrkörper, um die Unschuld der übrigen Schüler gegen diese zu wahren, sich veranlasst, ja gezwungen finde, ihren Sohn aus dem Gymnasium auszuschliessen. Was geschieht? — Fün solcher pflichteifriger Lehrer wird oft, sogar in der Anwesenheit des beschuldigten Sohnes einer indiscreten Pedanterie beschuldigt. Geht die Drohung endlich wirklich in Erfüllung, so wird alle Schuld, mit den undelikatesten Worten der Anstalt und dem Lehrkörper aufgebürdet. — Andere Eltern, von dem Lehrer ersucht, dem Müssigange, und durch diesen natürlicher Weise einreissendem Sittenverderbnisse ihres Sohnes entgegen zu wirken, ergreifen ein Mittel, durch welches sie gerade das bewirken, was sie verhüten sollten. Der Sohn wird anstatt zur Wiederholung des in der Schule Gelernten ermahnt, mit andern oft schlechten, die Sinne und Nei­gungen reizenden, und für die Jugend durchaus nicht passenden Lectüren beschäftigt, denn nur dadurch glaubt man ihn zu Hause erhalten zu können; und damit dies um so leichter erreicht werde, verspricht man ihn in die öffentlichen Unterhaltungsorte z. B. ins Theater, u. s. w. mit zu nehmen, „no ja, denn man kann ja die Kinder nicht so blind und wild aufwachsen lassen.“ — Ich nenne weder die erwähnten Lectüre, weder solche öffentliche Unterhaltungsorte, mit welchem Namen sie immer bezeich­net sind, absolut schlecht, nein! aber dass sie relativ, hinsicht der unreifen noch grundsatzlosen Ju­gend , welche wegen den, besonders in der Zeit ihrer Entwicklung vorhandenen unlautern Gedanken, Neigungen, Wünschen u. s. w. leicht durch solche Orte zum Sittenverderbnisse gereizt, verleitet, und verführt werden kann, schlecht sind, bedarf keiner weitern Beweisführung, — dies wird ein ver­nünftig denkender und richtig urtheilender erfahrner Mann gewiss nicht in Abrede stellen wollen. Es

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