Ciszterci rend Nagy Lajos katolikus gimnáziuma, Pécs, 1856
— 25 — Gebot als Ausfluss der Religion, und als Wille Gottes erscheinen; sein Wille muss durch Liebe und Ehrfurcht gegen Gott, durch Scheu, Gott und seinen Nebenmenschen zu missfallen, bewogen und gestärkt werden zur freiwilligen Unterordnung unter dasselbe; dies kann nur durch eine liebevolle Behandlung nicht aber durch eine übertriebene und oft schlecht angewendete Strenge, Strafen u. s. w. bewirkt werden, interna enim cogi non possunt. — Aus dem auf solche Weise dem Zöglinge beige- brachlen Gebote, soll er die Verbote selbst kennen lernen; desshalb ist eine positive Erziehung der bloss negativen, die zwar leicht, aber nur oberflächlich und nicht nachhaltig ist, vorzuziehen; über die letztere klagt schon Quinctilian: „Nunc fere negligentia paedagogorum sic emendari videtur, ut pueri non facere, quae recta sunt, cogantur, sed cum non fecerint, puniantur.“ — Eine gewisse Strenge ist zwar nothwendig, besonders in den untern Klassen, wo die Erziehung mehr in Angewöhnung gewisser Formen besteht, und wo kindische Unarten sich noch häufig zu äussern pflegen: doch darf diese Strenge das Herz des Zöglinges nicht mit Furcht und Schrecken erfüllen, sondern sie darf mit väterlichem Wohlwollen und Liebe zum Zöglinge, ohne welche wie bereits gesagt, keine gute Erziehung möglich ist, vereint, nur eine bloss pädagogische sein, und zu rechter Zeit angewendet werden; denn der zu. rechter Zeit strenge Lehrer wird, wenn es ihm sonst nicht an Güte und Wohlwollen fehlt, immer in grösserer Achtung stehen, und leichter sein Ziel erreichen, als der zu nachsichtsvolle. — Es gibt gewisse Dinge, welche ihrer Natur gemäss keine Nachsicht ertragen; so muss, besonders in den untern Klassen, dem Hange der Schüler, während des Unterrichts, wenn auch noch so leise sich zu unterreden, wenn der Lehrer die Lehrstunden nicht füi sich peinlich, für die Schüler aber unfruchtbar machen will, mit allem Ernste entgegen gewirkt werden. Nachsicht hierin könnte von den Schülern leicht als Schwäche betrachtet, sie kühner, und endlich unverschämt machen. Überhaupt wo Verirrungen und Fehler wahrgenommen werden, darf der Lehrer keine Nachsicht haben. — Damit aber hier der Erzieher das Richtige treffe, muss er vor allem den Fehler von der Person des Fehlenden trennen, und den Schein von der Wahrhaftigkeit wohl unterscheiden. Daher ist nie ein Fehler an sich gleich zu richten, sondern es muss früher die Ursache und Veranlassung, so wie die Gemüthsbeschaffenheit des Fehlenden sorgfältig untersucht, und berücksichtigt werden. So sind z. B. Ungehorsam, Trotz und Widersetzlichkeit nicht nur an sich unterschieden, sondern auch nach den bezeichneten Rücksichten verschieden zu behandeln, und es ist immer wohl zu untersuchen, oh diese Erscheinungen bloss Aeusserungen einer augenblicklichen Stimmung, oder Ergebnisse einer bereits festgewordenen Gemüthsbeschaffenheit sind. Desshalb hat der Lehrer nie in der Schule, während des Unterrichts einen Disciplinarfall zu unterscheiden, sondern den Schuldigen, oder Beschuldigten mit den etwa nöthigen Zeugen auf eine Stunde nach der Schulzeit zu bestellen; nicht nur damit kein Theil der Schulzeit für den Unterricht verloren gehe, sondern damit Übereilung verhütet werde, und auch der Schuldige Zeit gewinne über seine Schuld nachzudenken, damit auf solche Art der Eindruck der erwarteten Ahndung auf denselben in voraus verstärkt werde. Wenn der Lehrer von der Wahrheit überzeugt ist, hat er nicht gleich selbst die Strafe zu dictieren, sondern den Schuldigen zu fragen: ob er erkenne, was er gethan, ob er die Folgen überlegt habe; denn dies gibt ihm Gelegenheit und Anlass zu väterlichen Belehrungen. Nach diesen allen hat erst der Lehrkörper nach Entlassung der Verhörten , in einer Conferenz über die Strafe zu berathen, und bei dieser vor allem den Zweck derselben, die Besserung des Schuldigen vor Augen zu halten. In diesen, und ähnlichen sehr misslichen Fällen, welche die Person des Lehrers angehen, muss dieser, wenn er dem Guten nicht mehr schaden, als nützen will, gewisse unentbehrliche Eigenschaften haben. Zu diesen gehört besonders: ein besonnenes, sich gleichbleibendes, gelassenes Benehmen, und Geduld. Ein launenhaftes Benehmen macht den Zögling an seinem Erzieher irre; der sich öfter in seinen Anordnungen widerspricht, macht die Zöglinge an seinem Verstände zweifeln; der in den Fehlern der unreifen Jugend, z. B. im Hange zur Zerstreuung, und 4