Theologia - Hittudományi Folyóirat 10. (1943)
Papp Imre: Erkölcs és vallás viszonyának problematikája
INHALTSANGABE RÉSUMÉ 38» restlose Hingebung. Es taucht nun die Frage auf : in welchem Verhältnis steht das moralische Sein des Menschen mit dem religiösen Leben und religiösen Vollendung? Nach dem Zeugnis der Geschichte, stehen die Moral und die Religion und entfalten sich in innigster Verbindung. Es verwischt sich — sozusagen — der Unterschied zwischen ihnen. Zur gleichen Feststellung führen auch die psychologischen Untersuchungen. Wenn wir nun die tieferen Bründe des Verhältnisses, d. h. der Zusammenhänge und er Unterschiede erforschen wollen, müssen wir den gegenständlichen Inhalt der moralischen und religiösen Erlebniswelt, d. h. die Welt der moralischen und religiösen Werte, weiterzuanalysieren. Im Mittelpunkt der religiösen Wertwelt steht die religiöse Gottesidee. Von dieser zentralen Idee bekommen die religiösen Werte ihren spezigi- schen Charakter und durch diese Idee unterscheidet sich die Religion am tiefsten auch von der Moral. Aber dieselbe Idee verbindet zugleich aucht die Moral und die Religion. Nämlich, auch in dem moralischen Bewußtsein erscheint die Gottesidee : als die Idee des absoluten Urgrundes des moralischen Seins und Lebens, ln dieser, dem moralischen und dem religiösen Wertbewußtsein anders und anders sich zeigende Gottesidee muß man die tiefste Gründe des Zusammenhanges der Moral und der Religion suchen. Hochschulprof. Dr. Anton Petruch S. J.: Hat König Koloman auf der Synode zu Guastalla auf sein Investiturrecht verzichtet? Fast allgemein wird heute behauptet, daß der Ungarnkönig Koloman (1095—1116) von Papst Paschalis II. dazu aufgefordert, auf der Synode zu Guastalla (1106) auf das Investiturrecht der ungarischen Könige, das diese seit Stephan dem Heiligen (997—1038) ausgeübt hatten, verzichtete. Trotz ihrer weiten Verbreitung ist diese Ansicht historisch völlig unbegründet. Die zahlreichen Quellen — zum großen Teil von Martinus Oppaviensis’ (Martinus Polanus, f 1278) Chronicon pontificum et imperatorum ab anno 1—1277 abhängig — gehen alle auf die Vita Paschalis II vom Kardinal Boso (f cca 1178) verfaßt, zurück. Koloman und die Synode zu Guastalla wird darin nicht genannt; diese erwähnt zum ersten Mal das Werk: Edm. Martène-Urs. Durand, Thesanrus novus danecdotorum tomus IV (Lutetiae Parisiorum M. DCCXVII, p. 127—8): «Fragmentum concilii Guastallensis in Longobardia, sub Paschali pap II. anno M. CVI. celebrati. ...Refutatio investiturae episcoporum, quam fecit rex Hungáriáé ad mandatum papae. ...» Daß diese Refutatio auf der genannten Synode geschah, beruht auf einem Versehen. Das Fragment hat nämlich die von Cardinalis Aragóniáé (Nicolaus Roselli, t 1362) bearbeitete Vita Paschalis II papae zur Vorlage, in der nach dem Bericht über die Synode zu Guastalla Paschalis’ Brief an den Konstanzer Bischof und an alle deutschen Kirchenfürsten («Pro religionis») fälschlich so dargestellt wird, als sei er auf der genannten Synode verfaßt worden. Dann folgt die refutatio regis Hungáriáé, ohne zu sagen, wo diese stattfand. Dies übernimmt das Fragmentum und begeht (oder vielleicht Martène-Durand?) einen zweiten Fehler, indem es auch die Verzichtleistung auf die Guastallaer