Theologia - Hittudományi Folyóirat 7. (1940)

Móra Mihály: Néhány egyházi adóügyi kérdés

INHALTSANGABE — RÉSUMÉ Univ. Prof. Dr. Wendelin Szabó: Die Philosophie des hl. Thomas und die «Ordinationes». — Die Fragestellung lautet : Warum haben die Ver­ordnungen (Ordinationes) zur päpstl. Constitution «Deus Scientiarum Dominus» neben anderen päpstl. Erlässen, die als Normen aufgeführt werden, nicht auch die Kundgebungen von Pius X. im Interesse der Philosophie des hl. Thomas in Betracht gezogen? Zuförderst werden die verschiedenen Gesichtspunkte und authentischen Dokumente zu Rate gezogen, die Begriffe klar gelegt und besonders nach den authentischen Erklärungen von Benedikt XV. und Pius XI. der Sinn und die Tragweite der principia et maiora pronuntiata des Aquinas richtig beleuchtet. Daraus erhält man die Antwort : das motu- proprio «Doctoris Angelici» und das Kongregationsdekret vom 27. Juli 1914 haben in den kath. Schulen heftige Diskussionen und entgegengesetzte Deutun­gen hervorgerufen. Daher sind sie auch nicht geeignet für die studierenden Theologen als Wegweiser zu dienen. Mittelschullehrer Dr. Pius Zimdndi: Die ungarische Kodexliteratur und die sozialen Fragen. — Unsere Kodexliteratur betrachtet den Rahmen, in welchem die gesellschaftlichen Probleme auftauchen, d. h. das irdische Leben, als ver­gänglich und sinnlos. Hier ist die Wurzel ihres Standpunktes in den gesell­schaftlichen Fragen zu suchen. Der Reichtum ist mehr eine Last. Das Privat­eigentum ist heilig. Die höchste Pflicht des Besitzes ist Almosen geben. Die Armut kommt in erster Linie nur als Ordensgelübde in Frage. Aber infolge der Vermehrung der Orden und Verminderung der Lust zum Almosengeben sind die Orden doch auf den Besitz angewiesen, ln unserer Kodexliteratur ist das Bewußtsein der ständischen Sonderstellung und des Adels sehr stark ausgeprägt. Die Schriftsteller sind aber trotz ihrer Hochschätzung der Autorität sehr kritisch veranlagt, abgesehen von den Vorstehern schätzen sie den Menschen nur nach seinem eigenen Wert. Alle gesellschaftlichen Unterschiede hebt der Tod auf. Darin sind wir alle gleichgestellt. Unter den unbekannten Mitarbeitern an unserer Kodexliteratur ragt der Schreiber des Érdy-kodex, der sogenannte «Unbekannte Karthäuser» her­vor. Seine Gesinnung ist noch mittelalterlich, aber mit einem Fuß steht er schon auf der Schwelle der Neuzeit. Mit scharfen Worten «geißelt er seine Zeit. (XVI. Jhdt.) Er schreibt auch schon über das Verhältnis des Arbeit­gebers und Arbeitnehmers und vertritt «moderne» Ansichten. Senatsnotar an der kön. ung. Kurie Dr. M. Móra : Kann die kirchen­gemeindliche Steuer gepfändet werden ? (Fortsetzung.) Das ungarische Recht unterscheidet zwischen den gesetzlich rezipierten (lateinisch-, griechisch- und armenisch-kath., griechisch-orientalisch-serbische,

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