Theologia - Hittudományi Folyóirat 1. (1934)
Takács Ince: A Duns Skót János körül fellendülő irodalom
INHALTSANGABE —RÉSUMÉ. Prof. Dr. Joseph Trikál:La valeur de la philosophie chrétienne dans nos jours. (1. II.) Dans les changements de notre vie spirituelle bien des valeurs et systèmes philosophiques tombèrent en déchéances, mais un système philosophique survivait chaque autre système : la philosophie chrétienne. Cette philosophie formait jadis la face spirituelle de l’Europe et cette philosophie formera ausi à l’avenir le monde spirituelle, les sciences en développement et les idéales de beauté. Prof. Dr. Arnold Pataky: Die Chester-Beatty-Papyri. Das wichtigste Resultat der Entdeckung dieser Papyri ist, dass in diesen, aus dem II. und III. Jahrhunderte stammenden Handschriften sich keine einzige Lesart befindet, welche von den bisher bekannten Lesarten wesentlich abweicht, so dass unser neutestamentlicher Bibeltext als bis in das apostolische Zeitalter zurückgehend betrachtet werden muss. Die Form der Handschriften ist nicht die Rolle, sondern das Buch. Die Reihenfolge der Evangelien ist : Matthäus, Johannes, Lukas, Markus. Der Text der neu entdeckten Codices stimmt nicht in allem mit dem sogenannten neutralen Text überein, doch kennt er auch die charakteristischen Eigenschaften des sogenannten «western text» nicht. Er steht der Textformvon Caesaraea (W@L Ferrar-Gruppe, 700. und 565.) am nächsten und macht es sehr wahrscheinlich, dass diese Textform auch ägyptischen Ursprungs ist. Sehr wichtig ist der Umstand, dass die Handschrift des Buches Daniel den Septuaginta- Text bietet. Prof. Dr. Franz Eckhart : Das königliche Patronatsrecht von der Revolution an bis zum Ausgleich. Konflikte mit dem Heiligen Stuhl wegen dem Verfahren gegen die in der Revolution «kompromittierten» Bischöfe und deren Lösung. Die Besetzung der erledigten Bistümer auf Vorschlag Bach’s später des Kultusministers : Graf Leo Thun. Die Konkordatsverhandlungen von 1855 bewirken eine Änderung des Textes der Ernennungsdekrete für die ungarischen Bischöfe. Nach der Verfügung Franz Josefs v. 1858 ist der Name des Ernannten vor der Veröffentlichung der Ernennung zwecks Zustimmung zur Präsentation an den Heil. Stuhl dem Nuncius in Wien mitzuteilen. Die Besetzung der Kapitularwürden nach dem Konkordat. Die offene Frage des Rechtes der Ernennung von Koadjutoren. Wiederholte Meinungsverschiedenheiten, die auch in der konsti-tutionellen Ära nur von Fall zu Fall überbrückt werden können.