Theologia - Hittudományi Folyóirat 1. (1934)

Radó Polikárp: A zsoltárkönyv a tökéletes élet útmutatója a szentatyák szerint

INHALTSANGABE —RÉSUMÉ. Prof. Dr. A. Schütz: Die gegenwärtige Phasen und Aufgaben der Theologie. (Fortsetzung und Schluß.) — III. Aufgaben. Um die Theologie einer neuen Blüte entgegenzuführen ergeben sich als gegenwärtige Hauptaufgaben: 1. Formal: in folgerichtiger Durchführung des heute klar erkannten theologischen Formalprinzips die Bereinigung sämtlicher theologischen Disziplinen von den nicht-theologischen Zutaten ; dann eine gründliche Theologie der potentia obedientialis als Grundlage einer theologia paedagogica und ascetica, eine Theologie des status naturae purae und darauf fujjend eine allgemeine Religionstheologie, die den Tatsachen der allgemeinen Religionsgeschichte und Religionspsychologie gerecht werden kann. 2. Inhaltlich: das Wieder-in-Fluß-bringen der theologischen (und christlich-philosophischen) Spekulation, umfassende Inangriffnahme derjenigen apologetischen, moraltheologischen, ge­schichtlichen Probleme, welche der jetzigen allgemeinen geistigen Lage Rechenschaft tragen, sowie Ausbau einer theologia practica, die enge Fühlung hält mit dem kirchlichen religiösen Leben. 3. Genetisch: kräf­tigere Befruchtung von seiten der allgemeinen wissenschaftlichen Ideale und Methoden, Flüssigmachen der vorwärtstreibenden Kräfte der Großen der theologischen Vorzeit, insonders des H. Thomas, und end­lich das Wagen einer neuen Synthese. Prof. Dr. J. Aistleitner: Der alttestamentliche Lebensbegriff. III. Das menschliche Leben als Lebensdauer u. als Lebensinhalt, Der semitische Lebensbegriff ist der Etymologie der Wurzel •’in entspre­chend bedeutend komplexer u. reicher, als derjenige der indo-europäi­schen Sprachen und bezeichnet meistens zugleich den glücklichen Lebens­inhalt, oder mindestens die Lebensdauer. Im alten Orient und in den früheren Büchern des AT wird ein enges Verhältnis zwischen langer Lebensdauer u. gerechtem Lebenswandel angenommen. Dr. Stephan Sipos: Ist die Eheassistenz des Pfarrers ein Juris­diktionsakt ? Abweichend von der bisherigen Lehre, behauptet Krüger u. Triebs, daß der Pfarrer bei der Trauung heute nicht mehr bloß als Zeuge assistiert. Seit dem Dekret Ne temere sei der Trauungsakt ein Jurisdiktionsakt. Die angeführten Beweise sind aber nicht von durch­schlagender Beweiskraft. Obwohl der Pfarrer den Konsens der Braut­leute erfragen und entgegennehmen muß, bleibt er doch Zeuge, testis qualificatus, und daran ändert auch das nicht, daß er seine Eheassi­stenztätigkeit delegieren, und der Delegierte subdelegieren kann.

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