Willi Klinkhammer: Krankenhausseelsorge im staatlichen und kirchlichen Recht - Studia Theologica Budapestinensia 21. (2000)
3. Die Praxis der Kirche - 3b) Seelsorge durch die Sakramente
Wahrend im Zuge der Neuregelung durch das II. Vat. Konzil im Art. 73 der Liturgiekonstitution von einer beginnenden Lebensgefahr des Empfängers die Rede war („man konnte sich hier nur dazu entschließen, die 'äußerste Lebensgefahr' fallenzulassen"),188 so verschwimmt der Zustand des Empfängers, in dem dieser das Sakrament empfängt, im Laufe der darauffolgenden Jahre immer mehr zum Schwerkranken. Eine Erklärung der Deutschen Bischöfe vom November 1978 zeigt gleich an mehreren Stellen,189 daß sowohl die Empfänger der Krankensalbung „kranke und gebrechliche alte Menschen" sein sollen als auch das Sakrament innerhalb einer gemeinsamen Eucharistiefeier der Gemeinde gespendet werden soll und die Krankensalbung Hilfe „in schwerer Krankheit" ist.190 So werde das Sakrament als „Heilszeichen" eine Antwort des Glaubens auf die Endlichkeit und Gebrochenheit des Daseins darstellen, so daß „die Krankensalbung ihren Platz mitten in der Krankheit einnehmen soll".191 Gerade dieser Text kritisiert öfters ein viele Jahrhunderte andauerndes „einseitiges Verständnis" des Sakraments „als Siegel der Unheilbarkeit, der Todesankündigung oder gar der Hoffnungslosigkeit" und betont durch den Vorschlag einer gemeinsamen Spendung („an mehrere") das Neue, weil die Salbung „an Menschen in unterschiedlicher Nähe zum Tod" gespendet wird.192 193 Mit dem Aufkommen der Hospizbewegung in Deutschland, also mit Einrichtungen privater und auch mehr und mehr staatlicher Träger befassen sich die Deutschen Bischöfe sowohl 1991 mit ihrem Wort „Schwerstkranken und Sterbenden beistehen" und 1993 in einer Erklärung der Pastoralkommission mit der Überschrift „Die Hospizbewegung — Profil eines hilfreichen Weges im kirchlichen Verständnis".1 3 Darin mm erscheint im Zusammenhang der kirchlichen Tätigkeit in Hospizen die Vermittlung von Zukunftshoffnung in Sprache und Symbolen der Kirche:194 „Nicht nur die Phase des Ster188 Vorgrimler, a.a.O., S. 232. 189 Vgl. Die Dt. Bischöfe, Menschenwürdig sterben, 1978, in Die Dt. Bischöfe Nr. 47, Sekretariat der Dt. Bischöfe (Hg.), S. 5-32. 190 Ebd., S. 13 und S. 27. 191 Ebd., S. 29. 192 Die Deutschen Bischöfe, Menschenwürdig und christlich sterben, a.a.O., S. 29. 193 Die Deutschen Bischöfe Nr. 47, 22.9.1993, Sekretariat der Dt. Bischöfe (Hg.), S. 43. 194 Ebd., S. 54. 48